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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 1055

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1055 · Bl. 525r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 1055

Bl. 525rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das Vierdte Buch. Inn keine Vormundtschafft, soll keiner ausser Sodenn im Saltzwerck ohnn vorwissenn vnnser Saltzgrevenn vnnd Beamptenn sich einlassenn, Desgleich soll auch keiner vber zehenn fl. für ein anndern Burgschafft vf sich nehmenn, Verleubnus. Damit auch vieler vnnötiger kostenn verhindert, vnnd die Södermeister nit leichtlich ein vrsach nehmenn, das siedenn zuverseumenn, —— So wollenn wir, das hinfuro Inner Sodenn keiner, wann eine verlöbnus Junger eheleut gehaltenn wirdt, vber zwene tischt1 Geste, oder nur die Elternn, Brueder, Schwesternn, vnnd derselbigenn beiderseits weiber, Menner vnnd kinder, doch nicht mehr als einen tagk haltenn müge, bey poen so manch personn, so manncher orttß fl.2 Hochzeit. Wann aber nachmals die Elternn vnnd freunde, den kindernn Ire Hochzeit annstellenn wollenn, sollen

Das Vierte Buch.

In keine Vormundschaft soll sich jemand außerhalb Soodens im Salzwerk ohne Vorwissen unserer Salzgrafen und Beamten einlassen. Desgleichen soll auch keiner über zehn Gulden für einen anderen Bürgschaft auf sich nehmen.

Verlöbnis. Damit auch viele unnötige Kosten verhindert werden und die Sodemeister nicht leichtlich eine Ursache nehmen, das Sieden zu versäumen, ——— so wollen wir, dass hinfort innerhalb Soodens keiner, wenn ein Verlöbnis junger Eheleute gehalten wird, mehr als zwei Tische Gäste, oder nur die Eltern, Brüder, Schwestern und derselben beiderseits Weiber, Männer und Kinder, und doch nicht länger als einen Tag halten möge, bei Strafe von so manchem Ortsgulden, so manche Person es ist.

Hochzeit. Wenn aber nachmals die Eltern und Freunde den Kindern ihre Hochzeit anstellen wollen, sollen

Unsichere Lesungen

  1. tischt — wohl tisch mit t-Schnörkel (Z. 13)
  2. orttß fl. — Endung und Münzzeichen unsicher (Z. 17)

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