Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 147
Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 147 · Bl. 71r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Anlass und die erste Verhandlung
S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 147
Bl. 71rBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteVornehmens dienlich sein möchtte , Wiewohl nun notwendigk erachttet werdenn möchtte, das nach der Leng all dieselbigenn schreibenn vnd Rathschlege , so beiderseits Innkommenn, ordenntlich Jegenn einander gesezt wurdenn .
Vorhaben dienlich sein mochte. Wiewohl nun für notwendig erachtet werden könnte, dass der Länge nach alle dieselben Schreiben und Ratschläge, die beiderseits eingegangen sind, ordentlich einander gegenübergestellt würden,
So habe doch Ich vmb geliebter kurz willenn, derenn viele vnnderlassenn, vnd allein die verzeichnet, welche meines erachtens die sachenn erleuttertenn .
so habe ich doch um der lieben Kürze willen viele davon weggelassen und allein diejenigen verzeichnet, die meines Erachtens die Sache erläutern.
Da mann aber Je weitters wissennschafft habenn will, Hatt mann dieselbigenn in meinem Castenn[?]1, nach anweisung des Extracts Miscellaneorum zusuchenn .
Wenn man aber je weitere Kenntnis haben will, hat man dieselben in meinem Kasten[?] nach Anweisung des Extracts Miscellaneorum (Auszugs der vermischten Schriften) zu suchen.
Vnnd will demnach in Gottes nahmenn, die aller erstenn schreibenn sezenn .
Und ich will demnach in Gottes Namen die allerersten Schreiben setzen,
Welche mehr Hochgedachtter Furst ann die Pfenner gethann, vnnd volgendts was weitters, des erstenn vnnd anndernn vertrags, auch erster vnnd annder Location wegenn verlauffenn, ordenntlich sezenn etc.2
welche der mehr hochgedachte Fürst an die Pfänner gerichtet hat, und folgends, was weiter wegen des ersten und zweiten Vertrags, auch der ersten und zweiten Location (Verpachtung) vorgefallen ist, ordentlich setzen etc.
Unsichere Lesungen
- Castenn[?] — Wort vor 'nach anweisung': Anfangsbuchstabe undeutlich (C oder b), Zierstrich durch st; 'Castenn' aus Kontext
- etc. — als et-cetera-Kuerzel (e mit Schlussschnoerkel) geschrieben