Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 159
Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 159 · Bl. 77r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Anlass und die erste Verhandlung
S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 159
Bl. 77rBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)Das ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteErstlich sollenn die gedachtenn vnnser Pfenner vnnd Baurschafft zum Sodenn, abgeferttigte beuelchaber Hochgedachtenn vnnserm gnedigenn Herrenn vnnd Furstenn zu Hessenn, munndtlich vortragenn, Nachdem gemeinenn Pfennern zum Sodenn sfgl. schreibenn vnnd erfordernn, vergangenn Mittwochenn, nach Egidij vmgeuehrlich zu mittage zukommen, der gemeinenn Pfenner vnnderthenig enndtpfanngen, erbrochenn, vnnd verlesenn, des Innhalts, vnnd den also nachzukommenn, vnnd den anngesetzten tage zubesuchenn, wir vnns in vnnserenn pflichten, noch schuldigk erkennenn , Dieweil aber vber vnnserm möglichenn vorgewantem vleis, die Gemeine Pfenner so Jn die Baurschafft erwehlet[?], vnnd gehörenn, wir in solcher kurtzheitt, nit habenn könnenn zu vnns erfordernn, vnd bekommenn, vnnd vnns ohne derselbenn abwesenden mit wissenn vnnd verwilligenn, Jnn einige sachenn vnd hanndelung einzulassenn, nit will geziemenn, wie dann sfgl. aus fürstlichem verstannde gnediglich habenn zuermessenn, auch dieweil etliche vnnser mitpfenner, dieser zeit nit annheimisch befundenn, auch vnnser Bottschafft nit antroffen, die wir doch zu solchem tage, vnnser hohenn noturft nach zugeprauchenn, vnnd nit enndtrahtenn könnenn, auch die Jenigenn darauff wir vnns vertrost, vnnd ann vnnserm wortt zugebrauchen[?] verhofftenn, in so kurtzer eyle nit bekommenn mögenn, Aus denenn vnnd anndernn vnnserm beweglichen verhinderung vnnd vhrsach sollenn vnnser Gesanndtenn beuelch habenn, vnnserm gnedigen furstenn vnnd herrnn vonn vnnser aller wegen vnndertheniglich vnnd mit hochstem vleis zubittenn, sfgl. wollenn aus anngezeigttenn vhrsachenn, vnnsers aussenpleibenns, nit in vngnadenn habenn, aber ditzmahls, dieweil vnns vnmuglich, in solcher großwichttigenn sachenn, in so kurtzer frist, vnnser notturfft nach, vnns nit habenn konnenn oder mögenn geschickt machenn, gnediglich vnnd gnugsamb enndtschuldigt nehmen,
Erstlich sollen die genannten, von unseren Pfännern und der Gebauerschaft zum Sooden abgefertigten Befehlshaber dem hochgedachten unserem gnädigen Herrn und Fürsten zu Hessen mündlich vortragen: Nachdem den gemeinen Pfännern zum Sooden Seiner Fürstlichen Gnaden Schreiben und Erfordern am vergangenen Mittwoch nach Egidii (1538) ungefähr zu Mittag zugekommen und von den gemeinen Pfännern untertänig empfangen, erbrochen und verlesen worden ist, dessen Inhalts, und wir uns in unseren Pflichten noch schuldig erkennen, dem so nachzukommen und den angesetzten Tag zu besuchen — weil wir aber trotz unseres möglichen, angewandten Fleißes die gemeinen Pfänner, die in die Gebauerschaft gewählt[?] sind und dazugehören, in solcher Kürze nicht haben zu uns fordern und bekommen können, und es uns nicht geziemen will, uns ohne Wissen und Bewilligung derselben Abwesenden in irgendeine Sache und Handlung einzulassen, wie denn Seine Fürstlichen Gnaden aus fürstlichem Verstand gnädig zu ermessen haben; auch weil etliche unserer Mitpfänner zu dieser Zeit nicht daheim befunden wurden und auch unsere Botschaft sie nicht angetroffen hat, die wir doch zu solchem Tag nach unserer hohen Notdurft gebrauchen und nicht entbehren können; auch weil diejenigen, auf die wir uns verlassen und die wir an unserem Wort zu gebrauchen[?] hofften, in so kurzer Eile nicht zu bekommen sind — aus diesen und anderen unseren beweglichen Verhinderungen und Ursachen sollen unsere Gesandten Befehl haben, unseren gnädigen Fürsten und Herrn von unser aller wegen untertänig und mit höchstem Fleiß zu bitten, Seine Fürstlichen Gnaden wollen unser Ausbleiben aus den angezeigten Ursachen nicht in Ungnaden aufnehmen, sondern uns diesmal, weil es uns unmöglich war, uns in einer so hochwichtigen Sache in so kurzer Frist nach unserer Notdurft zurüsten zu können oder zu mögen, gnädig und genügend entschuldigt halten,
Vnnd beschließlich sfgl. vonn vnnser aller wegenn, aufs aller vnnderthenigst, vnnd vleisigst zubittenn, sfgl. wollenn vnns aus furstlicher milttigkeit so gnedig sein, vnnser annliegennde disfals in gnadenn bedennckenn, vnnd vnns vnnser hohenn notturfft nach, den itzigenn ernannttenn tagk vnd termin2 bis vf ein anndere gereume vnd bequeme zeit, doch nach sfgl. gelegennheit erstreckenn, Tröstlicher hofnung sfgl. als vnnser gnediger Lanndtsfurst vnd Herr, werdenn vnns gemeinenn Pfenner vnd Baurschafft zum Sodenn, als sfgl. vnnderthanenn, solcher zimblichen1[?] bitt nit versagenn, aber darinne Furstlich vnnd gnediglich erzeigenn , Das wollenn gemeine Pfenner vnnd Baurschafft zum Sodenn, mit Jrem gehorsamenn vnnderthenigen vnd willigenn diennstenn, vmb viel hochgedachtte sfgl. allezeitt zuuerdienenn, willig vnnd vnuerdrossenn sein, Darauff alles sfgl. vmb gnedige antwort zubittenn,
und schließlich Seine Fürstlichen Gnaden von unser aller wegen aufs alleruntertänigste und fleißigste zu bitten, Seine Fürstlichen Gnaden wollen uns aus fürstlicher Mildigkeit so gnädig sein, unser Anliegen in diesem Fall in Gnaden zu bedenken und uns nach unserer hohen Notdurft den jetzt anberaumten Tag und Termin bis auf eine andere geräumige und bequeme Zeit, doch nach Seiner Fürstlichen Gnaden Gelegenheit, zu erstrecken; in tröstlicher Hoffnung, Seine Fürstlichen Gnaden werden als unser gnädiger Landesfürst und Herr uns, den gemeinen Pfännern und der Gebauerschaft zum Sooden, als Seiner Fürstlichen Gnaden Untertanen, solche geziemende[?] Bitte nicht versagen, sondern sich darin fürstlich und gnädig erzeigen. Das wollen die gemeinen Pfänner und die Gebauerschaft zum Sooden mit ihren gehorsamen, untertänigen und willigen Diensten um den vielhochgedachten Seine Fürstlichen Gnaden allezeit zu verdienen willig und unverdrossen sein. Auf dies alles Seine Fürstlichen Gnaden um gnädige Antwort zu bitten.
Unsichere Lesungen
- zimblichen — Anfangsbuchstabe verschliffen, auch ,himblichen' lesbar; wohl ,ziemlichen'
- termin — In lateinischer Schrift abgesetzt; Lesung sicher, Schriftwechsel vermerkt