Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 170
Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 170 · Bl. 82v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Anlass und die erste Verhandlung
S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 170
Bl. 82vBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Vff schirstkommenndenn Sonnabenndt nach Esto mihi, sollenn alle Pfenner im Furstenthumb Hessenn gesessenn, so theil in Bodenn zu Allenndorff ann der Werra habenn, erscheinenn, Geschickt mit Jren Priuilegien vnnd gerechttigkeiten,
Am nächstkommenden Samstag nach Esto mihi (9. März 1538) sollen alle Pfänner, die im Fürstentum Hessen ansässig sind und Anteil an den Koten (Boden) zu Allendorf an der Werra haben, erscheinen, ausgerüstet mit ihren Privilegien und Gerechtigkeiten,
so sie dar vnd vber habenn wollenn, in allermassenn, alse heutt1 Sonnttags nach Trium Regum alhie zu Cassell hette geschehenn sollenn, erscheinenn, Hanndtlung zupflegenn, Signatum Cassell Sontags Post trium Regum Anno etc. 38.
die sie dafür und darüber haben wollen, in aller Maßen, wie es heute, am Sonntag nach Dreikönig, hier zu Kassel hätte geschehen sollen, erscheinen, um Handlung zu pflegen. Unterzeichnet (Signatum) zu Kassel am Sonntag nach Dreikönig (13. Januar) im Jahr etc. 1538.
Cannzley zu Hessenn, Nachuolgennden Dinstage nach Sebastian, ist der Gestrennge vnnd Ernuest, Sigmund vonn Böyneburgk Stadthaltter zu Cassell alhier zu Allendorff erschienenn, vnnd aus beuelch vnnsers gnedigenn Furstenn vnd Herrnn, vor Rath, zunfften, vnd gannzter Gemein, die vorige hanndtlung vnnd erbieten, hochgemelts vnnsers gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn, mundtlichenn erzahlt, vnnd nach gehalttener rede,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Kanzlei zu Hessen. Am nachfolgenden Dienstag nach Sebastian (22. Januar 1538) ist der gestrenge und ehrenfeste Sigmund von Böyneburgk, Statthalter zu Kassel, hier zu Allendorf erschienen und hat aus Befehl unseres gnädigen Fürsten und Herrn vor Rat, Zünften und ganzer Gemeinde die vorige Handlung und das Erbieten des hochgenannten unseres gnädigen Fürsten und Herrn mündlich erzählt und nach gehaltener Rede
Unsichere Lesungen
- alse heutt — Schwerer Querstrich durch das Wortende; als tt-Zierstrich gelesen, eine Streichung ist nicht völlig auszuschließen.); Anno etc. 38. (Nach 'Anno' das übliche etc.-Kürzel (geschwungenes c), als 'etc.' wiedergegeben.); vonn Böy= (Auch 'vom Böy=' lesbar.