Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 185
Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 185 · Bl. 90r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Anlass und die erste Verhandlung
S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 185
Bl. 90rBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteHerrnn Vatter vnnd vorfahrenn, aller löblicher gedechtnus, auch zukunfftiglichenn, Fürstlichenn halttenn, vnnd lassenn bleibenn, vnd darbey gnediglichenn schüzenn vnnd handthaben, vnd sich wieder vnns vonn niemanndts bewegenn lassenn, mit furwendunge, als soltte daraus, weil sich E.
Herr Vater und Vorfahren, alle löblichen Gedächtnisses, auch zukünftig fürstlich halten und bleiben lassen und dabei gnädig schützen und handhaben und sich gegen uns von niemandem bewegen lassen mit der Vorwendung, als sollte daraus — weil sich Euer
Lannde, vnd Furstenthumbenn Gott hab lob mit volck fast mehrenn vnnd zunehmenn, grosser manngell am Saltze gespuret werdenn, vnnd das E.
Lande und Fürstentümer, Gott sei Lob, mit Volk stark mehren und zunehmen — großer Mangel am Salz verspürt werden, und dass Euer
G. vnderthanen dasselbige mit schwerenn vncostenn in frembdenn Furstenthumbenn holenn mustenn, vnnd das E.
Gnaden Untertanen dasselbe mit schweren Unkosten in fremden Fürstentümern holen müssten, und dass Euer
G. gleublich berichttet, das bemelt Saltzwergk viel mehr Pfannenn dann itzo da seindt, tragenn möchte, Derhalbenn E. f. g.[?]1 die notturfft Ires Furstenthumbs, so ferne es E.
Gnaden glaubhaft berichtet worden sei, dass das genannte Salzwerk viel mehr Pfannen, als jetzt da sind, tragen könnte, weshalb Euer Fürstliche Gnaden[?] wegen der Notdurft Ihres Fürstentums, sofern es Euer
G. zu recht angelassenn[?]2, mehr Bothe dahin zubawen willenns, doch der gestalt, das solchs vnns ganntz vnnd gar vnnachtteilig sein soltte, vnnd das E.
Gnaden von Rechts wegen zugelassen[?] sei, mehr Koten dorthin zu bauen willens seien, doch in der Gestalt, dass solches uns ganz und gar unnachteilig sein sollte, und dass Euer
G. solttenn vrsache habenn, vnnsern Priuilegien, als gemeinem nutz zuenndtgegenn, zumilternn, vnnd einzuziehenn, Dann gnediger furst vnnd herr, wir vnns nicht wissenn zuerinnernn, das E.
Gnaden Ursache haben sollten, unsere Privilegien, als dem gemeinen Nutzen entgegen, zu mildern und einzuziehen. Denn, gnädiger Fürst und Herr, wir wissen uns nicht zu erinnern, dass Euer
Lannden vnnd Furstenthumben, noch derselbigenn vnderthanenn, einiger abbruch am Saltze aus dem das solche Contract, obligation vnd verwilligungen, gehalttenn werdenn, endtstehen sollen, vnnd das Gemeinem nutz enndtgegenn sein soltte.
Landen und Fürstentümern noch deren Untertanen irgendein Abbruch am Salz daraus, dass solche Kontrakte, Obligationen und Bewilligungen gehalten werden, entstehen sollte und dass es dem gemeinen Nutzen entgegen sein sollte,
Wo wir bey vnnsernn gerechttigkeittenn, der 42 Pfannen gelassenn wurdenn, Welches auch hieraus E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
wenn wir bei unseren Gerechtigkeiten der 42 Pfannen gelassen würden. Welches auch hieraus Euer
Unsichere Lesungen
- E. f. g.[?] — Kuerzel am Zeilenende klein geschrieben, Lesung der Abbreviatur unsicher
- angelassenn[?] — erster Buchstabe undeutlich, auch 'zugelassenn' moeglich