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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 189

Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 189 · Bl. 92r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Anlass und die erste Verhandlung

S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 189

Bl. 92rBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Herrnn vatters, vor sich vnnd derenn Erbenn vnnd nachkommenn, vnnd vnns bewilliget vnnd volnzogenn, vnnd allennthalbenn bisannhero adimplirt, auch gehalttenn wurde, In dem so sich ffgl.[?]1 dermassenn wie anngezeit[?]2 verschriebenn, das weder ffgl.[?] Ire erbenn,

Herrn Vater, für sich und deren Erben und Nachkommen, und uns bewilligt und vollzogen und allenthalben bis hierher adimpliert (erfüllt), auch gehalten würde, indem sich Seine Fürstlichen Gnaden[?] dermaßen, wie angezeigt[?], verschrieben haben, dass weder Seine Fürstlichen Gnaden[?], Ihre Erben

2

noch nachkommenn keiner Gerechttigkeit anmassenn, oder vnnderziehenn wollen, auch vnnser vnnd vnnser erbenn, vnnd nachkommen gemeiner schade, vnnd vnvberwindtlicher verderbe, desto mehr verpliebe, vnnd der Baurschafft der Sodenn gemeiner nutz ohn nachtteil des gemeinen nutz, E.

noch Nachkommen sich keiner Gerechtigkeit anmaßen oder unterziehen wollen; auch unser und unserer Erben und Nachkommen gemeiner Schaden und unüberwindlicher Verderb desto mehr unterbliebe und der gemeine Nutzen der Gebauerschaft der Sooden, ohne Nachteil des gemeinen Nutzens Euer

3

F.

Fürstlichen

4

G.

Gnaden

5

Lanndenn, auch desto mehr souiel muglichenn erhalttenn wurde, So sein wir aber eins in vndertheniger tröstlicher hofnung, E.

Lande, auch desto mehr, so viel möglich, erhalten würde. So sind wir abermals in untertäniger, tröstlicher Hoffnung, Euer

6

F.

Fürstlichen

7

G. werdenn gnediglichenn erachttenn, vnnd decerniren, das wir bestimpts fals zu der Bauwung mehrer Saltzbodenn vnd pfannenn billichenn vnnd vermöge der recht zugelassenn werdenn solttent, Weil ebenn das Jenig,

Gnaden werden gnädig erachten und dezernieren (entscheiden), dass wir in bestimmtem Fall zu der Bauung mehrerer Salzkoten und Pfannen billig und vermöge der Rechte zugelassen werden sollten, weil eben dasjenige,

8

wie Itzt vermeldt, dardurch verschafft, als wenn solche erbauwunge nicht durch vnns vorgenommenn wurde, Zudem das wir auch destoweniger nachteil vnnd schadenns erleidenn dorfftenn, In sonderlicher betrachttung auch das E.Läuft auf der nächsten Seite weiter

wie jetzt vermeldet, dadurch geschafft würde, als wenn solche Erbauung nicht durch uns vorgenommen würde; zudem, dass wir auch desto weniger Nachteil und Schaden erleiden müssten, in besonderer Betrachtung auch, dass Euer

Unsichere Lesungen

  1. ffgl.[?] — Abbreviatur wie auf Blatt 91v, Lesung unsicher
  2. anngezeit[?] — wohl fuer 'anngezeigt', g nicht erkennbar); ffgl.[?] Ire (Abbreviatur und folgendes Wort ('Ire' oder 'der') unsicher

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