Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 196
Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 196 · Bl. 95v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Anlass und die erste Verhandlung
S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 196
Bl. 95vBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteWo derselbe furgelegt, wurde mann ohnn Zweiuell befindenn, das er in derselbigenn meinung gewest ist, also probiren die obgemelte priuilegia alle nichtt Zum letztenn hatt Lanndtgraff Wilhelm itzo Meins gnedigem [gestrichen:
wenn derselbe vorgelegt würde, würde man ohne Zweifel befinden, dass er derselben Meinung gewesen ist. Also beweisen die oben gemeldeten Privilegien alle nichts. Zuletzt hat Landgraf Wilhelm, jetzt meines gnädigen [gestrichen:
Herrn], Inenn ein Confirmation gegebenn, so mann dieselbige besicht, (welche ffgl Ires Vatters halben zu keinem vnglimpff wil anngezogenn habenn, sonnder allein der Jenigk[?] halb, so ffgl. mit verschweigung der warheitt, vnnd dessenn das nit ist, bewegt habenn) So befindet mann, das dieselbige Confirmation viel vngewönlicher Clauseln,
Herrn], ihnen eine Konfirmation gegeben; wenn man dieselbe besieht (welche Seine Fürstlichen Gnaden um ihres Vaters willen zu keinem Unglimpf angezogen haben wollen, sondern allein derjenigen[?] halber, die Seine Fürstlichen Gnaden mit Verschweigung der Wahrheit und dessen, was nicht ist, dazu bewegt haben), so befindet man, dass dieselbe Konfirmation viele ungewöhnliche Klauseln
vnnd exorbitantien, welche auch gemeinem nutz zu widder sein, hat, Dann erstlich, so ist ffgl. bericht, das er mitt warheit bericht sey, das nit mehr dann — 42 Pfannenn sein solttenn, vnnd sie darvor gefreyet werenn, welches sich dermassenn nit heltt.
und Exorbitanzen hat, die auch dem gemeinen Nutzen zuwider sind. Denn erstlich ist Seinen Fürstlichen Gnaden berichtet worden, er sei mit Wahrheit berichtet, dass nicht mehr als 42 Pfannen sein sollten und sie davor befreit wären, was sich dermaßen nicht verhält.
Item ffgl ist verschwiegenn, das Ine die 25.
Item, Seinen Fürstlichen Gnaden ist verschwiegen worden, dass ihm die 25
Vbenn Saltz gepurenn2[?] solttenn, Item ist verschwiegenn, das die Vorfahren Furstenn allewegenn habenn mehr pfannen bauen wollenn, Item, wiedder den gemeinenn nutzenn, das die Pfenner,
Uben Salz gebühren[?] sollten. Item, es ist verschwiegen worden, dass die Vorfahren, die Fürsten, allewege mehr Pfannen haben bauen wollen. Item, wider den gemeinen Nutzen ist, dass die Pfänner
das Saltz nach Ihrem willenn vff[?]: vnnd abzusetzenn, vnnd die neuerung zumachenn, macht habenn soltenn, Item, Ist wieddernn gemeinenn nutz, das ffgl. kein neu Saltzwercke, wanns ffgl.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Macht haben sollten, das Salz nach ihrem Willen auf-[?] und abzusetzen und Neuerungen zu machen. Item, es ist wider den gemeinen Nutzen, dass Seine Fürstlichen Gnaden kein neues Salzwerk, wenn Seine Fürstlichen Gnaden
Unsichere Lesungen
- [gestrichen: Herr Vatter] [übergeschrieben: Herrn] — 'Herr Vatter' gestrichen, darueber mit Einfuegungszeichen 'Herrn' nachgetragen); der Jenigk (Wortende undeutlich, evtl. 'der Jenigen'); — 42 Pfan= (Zahl 42 mit vorangehendem Strich; Lesung der Ziffern gesichert erscheinend, aber gezoomt nicht geprueft (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- gepurenn — Mittelteil des Wortes undeutlich, evtl. 'geburenn'
- vff: — Kuerzel am Zeilenende mit Durchstrich, Aufloesung unklar (Satz bricht ab bzw. wird verso fortgesetzt) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)