Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 265
Die Rechtsgutachten · S. 265 · Bl. 130r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Rechtsgutachten
S. 210–361 · Bl. 102v–178v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 265
Bl. 130rBd. 12. Buch · Die RechtsgutachtenFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeitePfannenn gemacht wurde, außerhalb Lanndes, als am den Rhein vor Mein, vnnd in das Niederlanndt, vor andere fremande[?]1 woltte verfurenn, vnnd im Furstennthumb außerhalb vorfallennder nott nicht verkeuffenn[?]2 lassenn / Zum anndernn woltte ffgl. mit dem baw vortfarenn / Vnnd ob sich die pfenner liessenn dunckenn, das solchs ffgl. nicht gepurte, auch wieder Jeder pfenner priuilegia vnnd gerechttigkeit sein soltte, So hatt sich ffgl. auff Ritterschafft, Lanndtschafft, vnnd Stedte, des Furstennthumbs Hessenn zu recht erbottenn, Darauf habenn sich die Geschicktenn vernehmenn lassenn, wo sich gemeine pfenner in gutlicher hanndtlung mit ffgl. nicht vergleichenn möchttenn, so wurden benamtte pfenner ffgl. rechtlich darbietenn auf die Landtstennde des Furstenthumbs zu Hessenn, annehmenn / vnnd nicht abschlagenn, Daraus die gemeine pfenner eine besorge gefast, das ffgl. in forderer hanndlung vielleicht darauff dringenn werdenn, das die Gebawr[?]schafft, diesem der geschicktenn erbietenn nach, in der Lanndtschafft rechtliche enndtscheidung compromittiret vnnd gewilliget habenn Es gebenn auch die benenttenn Pfenner auf Hochgedachtes Lanndtgrauenn bedennckenn, dadurch ffgl. dieses vernehmens befugt sein will, diesem bericht, Obgleich dieses Jar ann Saltz einicherleÿ manngell vorgefallenn wer, das sie doch Jres verhoffenns, dadurch Jrer Priuilegien vnnd gerechttigkeitenn nicht verlustigt wurdenn, nach deme sich solches aus vervhrsachtes[?] gewitters, vnnd reuhenn[?] wintters aus Gottes willenn, vnnd ohnn Jhr schuldt zugetragenn, dafur sie auch nicht konnenn[?], zuweilenn auch nicht, solch weich gewitter, wurde auf anndernn Saltzwerckenn gleich als wohl als des ortts, hinderung gethann haben / Weil sie auch nun dreÿ hundert vnnd dreÿzehenn Jar beÿ Jhrenn Priuilegijs gelassenn, vnnd im Furstenthumb Hessenn, in solcher lannger zeit, vmb Saltz kein klage gewesenn, verhofftenn sich auch hinfuro darob zusein / damit Jres gnedigenn furstenn vnnd herrenn vnderthanen, mit Saltz notturfftiglich versorget wurdenn vnnd solchs konntte durch andere wege, sonnderlich wo sie sich auch selbst nicht seumbtenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Pfannen gemacht würde, außer Landes, nämlich an den Rhein, vor den Main und in die Niederlande, vor andere Fremde[?] verführen lassen und im Fürstentum außer bei vorfallender Not nicht verkaufen[?] lassen wolle; zweitens wollten Seine Fürstlichen Gnaden mit dem Bau fortfahren; und wenn sich die Pfänner dünken ließen, dass solches Seinen Fürstlichen Gnaden nicht gebühre, auch wider eines jeden Pfänners Privilegien und Gerechtigkeit sein sollte, so haben sich Seine Fürstlichen Gnaden auf Ritterschaft, Landschaft und Städte des Fürstentums Hessen zu Recht erboten. Darauf haben die Gesandten verlauten lassen, wo sich die gemeinen Pfänner in gütlicher Verhandlung mit Seinen Fürstlichen Gnaden nicht vergleichen könnten, so würden die benannten Pfänner Seiner Fürstlichen Gnaden rechtliches Erbieten auf die Landstände des Fürstentums zu Hessen annehmen und nicht abschlagen. Daraus haben die gemeinen Pfänner die Besorgnis gefasst, dass Seine Fürstlichen Gnaden in weiterer Verhandlung vielleicht darauf dringen werden, dass die Gebauer[?]schaft nach diesem Erbieten der Gesandten in die rechtliche Entscheidung der Landschaft kompromittiert und eingewilligt habe. Es geben auch die benannten Pfänner auf des hochgedachten Landgrafen Bedenken, durch das Seine Fürstlichen Gnaden zu diesem Vorhaben befugt sein wollen, diesen Bericht: Wenngleich in diesem Jahr am Salz irgendein Mangel vorgefallen wäre, so würden sie doch, wie sie hoffen, dadurch ihrer Privilegien und Gerechtigkeiten nicht verlustig gehen, nachdem sich solches aus verursachtem[?] Wetter und rauem[?] Winter nach Gottes Willen und ohne ihre Schuld zugetragen hat, wofür sie auch nicht können[?]; zuweilen auch nicht, solch weiches Wetter hätte auf anderen Salzwerken ebenso wie an diesem Ort Hinderung getan. Weil sie auch nun dreihundertdreizehn Jahre bei ihren Privilegien gelassen worden sind und im Fürstentum Hessen in solch langer Zeit um Salz keine Klage gewesen ist, hofften sie auch künftig darob zu sein, dass ihres gnädigen Fürsten und Herrn Untertanen mit Salz notdürftig versorgt würden, und solches könnte auf anderen Wegen, besonders wo sie sich auch selbst nicht säumten
Unsichere Lesungen
- fremande[?] — Erstes Wort der Seite (Satz beginnt auf Vorseite); Lesung des Wortanfangs unsicher, auch 'Iemande' denkbar
- verkeuffenn[?] — k unsicher, koennte auch 'verbeuffen' gelesen werden; Sinn spricht fuer verkeuffenn
- Gebawr[?]= — Anfangsbuchstabe der Trennfuge Gebawr=schafft unsicher, G oder S (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)