Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 294

Die Rechtsgutachten · S. 294 · Bl. 144v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Rechtsgutachten

S. 210–361 · Bl. 102v–178v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 294

Bl. 144vBd. 12. Buch · Die RechtsgutachtenFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteVnnd weil auch Hochgedachter Lanndtgraff pflichttigk, die pfenner beyderer erlanngtenn gerechttigkeit nit allein zuschutzenn, sonndernn auch so sie durch anndere darann verhindert wurdenn, als ein Erbe seines Vatters zuvertrettenn, So volget,

Und weil auch hochgedachter Landgraf verpflichtet ist, die Pfänner bei ihrer erlangten Gerechtigkeit nicht allein zu schützen, sondern sie auch, wenn sie durch andere daran verhindert würden, als ein Erbe seines Vaters zu vertreten, so folgt,

2

das auch Sfgl. in keinem wege mit rechtte darzu kommenn konnen, den Pfennern ann Jhrenn gerechttigkeitenn, freyheitenn vnnd anndernn so Jhnenn crafft der Contracten vnnd Vertrege gepurt, eintragk oder verhinderung zuthun.

dass auch Seine Fürstlichen Gnaden in keinem Wege mit Recht dazu kommen kann, den Pfännern an ihren Gerechtigkeiten, Freiheiten und anderem, was ihnen kraft der Kontrakte und Verträge gebührt, Eintrag oder Verhinderung zu tun.

3

Per regulam, quem de euictione tenet actio eundem agentem repellit exceptio.

Nach der Regel: Wen die Klage aus Gewährleistung (de evictione) bindet, denselben weist, wenn er selbst klagt, die Einrede zurück.

4

L.

L.

5

Vendicantem ff. de euictionib.

Vendicantem, ff. de evictionib.

6

Zum anndernn, Ist auch vber das alles zubewegenn, das die Pfenner Jhre gerechttigkeit nebenn anndern aus crafft auffgerichtter vnnd bewilligter Vertrege haben, welche Vertrege im rechttenn also hoch befreyet,

Zum anderen ist auch über das alles zu bedenken, dass die Pfänner ihre Gerechtigkeit neben anderem kraft aufgerichteter und bewilligter Verträge haben, welche Verträge im Recht so hoch befreit sind,

7

das auch die höchste Obrigkeit, als Kaiser vnnd Pabst, aufgerichtte Vertrege nicht zurüttenn1, auffhebenn, vnnd die sachenn durch Vertrege enndtscheidenn, wiederumb streittig machenn kann, nisi cum clausula, non obstante.

dass auch die höchste Obrigkeit, als Kaiser und Papst, aufgerichtete Verträge nicht zerrütten, aufheben und die durch Verträge entschiedenen Sachen wiederum streitig machen kann, es sei denn mit der Klausel „ungeachtet“ (nisi cum clausula non obstante).

8

Welcher sich inferiores à principe summo, nempé ab imperatore nicht brauchenn mügen, Probatur ista decisio per tex. in L. causas uel lites transactionib. legitimis finitas.

Deren sich die dem höchsten Fürsten, nämlich dem Kaiser, Untergeordneten (inferiores a principe summo, nempe ab imperatore) nicht bedienen dürfen. Diese Entscheidung wird bewiesen durch den Text in L. „Sachen oder Streitigkeiten, die durch rechtmäßige Vergleiche beendet sind (causas vel lites transactionibus legitimis finitas),

9

Imperiali rescripto resuscitari non oportet C. de Transactionib. ubi nota. biliter infert Bart. et post eum alÿ.Läuft auf der nächsten Seite weiter

durch kaiserliches Reskript nicht wieder erweckt werden“ (Imperiali rescripto resuscitari non oportet), C. de Transactionib., wo Bartolus und nach ihm andere bemerkenswert folgern,

Unsichere Lesungen

  1. zurüttenn — Lesung

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.