Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 315
Die Rechtsgutachten · S. 315 · Bl. 155r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Rechtsgutachten
S. 210–361 · Bl. 102v–178v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 315
Bl. 155rBd. 12. Buch · Die RechtsgutachtenFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seiteden Saltzkauff auch erhöhetenn, Vhrsach dann die auffgerichtte Priuilegien vnnd vertrege, gebenn Ihnenn mit clarenn hellenn worttenn diese macht, das sie den Saltzkauff nach Irer gelegennheitt erhöhenn vnnd niedrigenn mögenn, Weil sie sich dieser freyheit bißher nicht gebraucht, desto mehr ist dis p̄suppositum1 vonn dem anngezogenen mißbrauch vnnd abusu falsch vnnd vnerheblich,
auch den Salzpreis erhöhten – Ursache: denn die aufgerichteten Privilegien und Verträge geben ihnen mit klaren, hellen Worten diese Macht, dass sie den Salzpreis nach ihrer Gelegenheit erhöhen und senken dürfen. Weil sie sich dieser Freiheit bisher nicht bedient haben, umso mehr ist diese Voraussetzung (præsuppositum) von dem angeführten Missbrauch (abusus) falsch und unerheblich;
also auch den fall zusezenn, ob es gleich dis Jahr etwas an Saltz gemanngelt hette, So were doch wie die Pfenner in erzehlung des geschichts anngebenn,
also auch, den Fall gesetzt, dass es dieses Jahr etwas an Salz gemangelt hätte, so wäre doch, wie die Pfänner in der Erzählung der Geschichte angeben,
solchs nichtt Ihnenn, sonndernn dem vngewonlichenn wetter vnnd weichenn wintter zuzuachttenn, welcher wie offenntlich dis Jar nach Gottes willenn, also eingefallenn, als bey mennschenn gedennckenn nie geschehenn:
solches nicht ihnen, sondern dem ungewöhnlichen Wetter und dem weichen Winter zuzurechnen, welcher, wie offenkundig, dieses Jahr nach Gottes Willen so eingefallen ist, wie es bei Menschengedenken nie geschehen ist:
Vnnd darumb ist auch solcher vnuersehlicher zufall nicht zuachtenn, sonnderlich weil ohnne das, das Lanndt zu Hessenn, vber drey hundert vnnd dreyzehenn Jar, mit Saltz notturfftiglich versorgett wordenn, Kann es ohnn zweiuell hinfuro auch geschehenn,
Und darum ist auch solcher unvorhersehbare Zufall nicht zu achten, besonders weil ohnehin das Land zu Hessen über dreihundertdreizehn Jahre notdürftig mit Salz versorgt worden ist; es kann ohne Zweifel hinfort auch geschehen,
Wie dann auch die Pfenner, als die dis Jahr gewizigt, hinfuro den Sommer dermassenn auff vorath mit Saltze trachttenn werdenn, damit die Lanndtleuthe im wintter desto stattlicher damit versorget werden mögenn.
wie denn auch die Pfänner, durch dieses Jahr gewitzigt, hinfort im Sommer dermaßen auf Vorrat an Salz trachten werden, damit die Landleute im Winter desto stattlicher damit versorgt werden können.
Also das diese anngegebene beschwerung ohn verruckung der Pfenner Priuilegien, vnnd erlanngten gerechttigkeittenn, verhuetet, vnnd vorkommenn werdenn mögenn, Sonnderlich wo sich die Lanndtleute zu Hessenn, auch selbst nicht seumptenn, vnnd das Saltz zu bequemer zeit abfuertenn, wann mann darmitt dem wetter nach gefast sein möchtte.Läuft auf der nächsten Seite weiter
So dass diese angegebene Beschwerung ohne Verrückung der Privilegien und erlangten Gerechtigkeiten der Pfänner verhütet und vermieden werden kann, besonders wenn sich die Landleute zu Hessen auch selbst nicht säumten und das Salz zu bequemer Zeit abführten, wenn man damit dem Wetter nach gefasst sein könnte.
Unsichere Lesungen
- p̄suppositum — Kürzung, wohl præsuppositum