Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 321
Die Rechtsgutachten · S. 321 · Bl. 158r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Rechtsgutachten
S. 210–361 · Bl. 102v–178v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 321
Bl. 158rBd. 12. Buch · Die RechtsgutachtenFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitedas alhier kein gnugsame vrsach vorhanden, wie obenn erzehlet, Nemblichenn das die Lanndtschafft zu gewönlichenn Jahrenn, mit Saltz wohl kann versorget werdenn, Zu dem ist auch ein erzehlung des geschichts angezogenn, das sich Ire F.
dass hier keine genügende Ursache vorhanden ist, wie oben erzählt, nämlich dass die Landschaft in gewöhnlichen Jahren wohl mit Salz versorgt werden kann. Zudem ist auch in der Erzählung der Geschichte angeführt, dass sich Ihre Fürstlichen
Gl. habenn im hanndell vernehmenn lassenn, das Saltz so in den newenn Pfannen gesottenn werde, Ins Niederlanndt vor Fremandt1[?], vnnd an den Rhein vor Wein führenn zulassenn, daraus dann sonnderlicher vnnd nicht gemeiner nutz erscheinet, Zum anndernn, Wirdt geantwortet, Wann auch gleich Hochgeborner Furst, vnnd Fhgl.2[?] vorfahrenn, auch die Lanndtschafft Interesse gehapt hettenn, das mehr Saltzböde gebawet würdenn,
Gnaden im Handel haben vernehmen lassen, das Salz, das in den neuen Pfannen gesotten werde, ins Niederland für Fremandt[?] und an den Rhein für Wein führen zu lassen, woraus dann ein besonderer und nicht ein gemeiner Nutzen erscheint. Zum anderen wird geantwortet: Auch wenn der hochgeborene Fürst und Fürstlicher Gnaden[?] Vorfahren wie auch die Landschaft ein Interesse gehabt hätten, dass mehr Salzböden gebaut würden,
Darumb das dem gemeinen nutzen zu gute, das Saltz desto baßfeyler hette mögenn gegebenn werdenn, Weil aber dennoch auff vorgehende vertrege, die Lanndtschafft nun vonn vndencklicher zeit hero zugesehenn vnnd geduldet,
darum, dass dem gemeinen Nutzen zugute das Salz desto wohlfeiler hätte gegeben werden können – weil aber dennoch auf die vorhergehenden Verträge hin die Landschaft nun seit undenklicher Zeit her zugesehen und geduldet hat,
das allein zwey vnd viertzigk böde gebraucht, vnnd wann mann derer mehr hatt bawenn wollenn, solches vonn den Pfennern gewehret vnnd vorkommenn:
dass allein zweiundvierzig Böden gebraucht wurden und, wenn man deren mehr hat bauen wollen, solches von den Pfännern gewehrt und verhindert wurde:
So seindt auch nach verfließung solcher vndencklicher zeitt, solche behelff im schein eines gemeinenn nutzen Itzo dargethann, gentzlich vnnd gar abgeschnittenn, vnnd kann solcher gemeiner nutz,Läuft auf der nächsten Seite weiter
so sind auch nach Verfließen solcher undenklicher Zeit solche Behelfe, die jetzt unter dem Schein eines gemeinen Nutzens dargetan werden, gänzlich und gar abgeschnitten, und es kann solcher gemeiner Nutzen
Unsichere Lesungen
- Fremandt — Wort undeutlich
- Fhgl. — Kürzel unsicher