Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 370

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 370 · Bl. 182v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 370

Bl. 182vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Nachmals vff der Cannzley vor dem Stadthaltter, Cannzlar, Rudolff Schennck, vnnd anndernn Verordentten Räthenn furkommenn, aber enndtlich nichts fruchtbarlichs erlanngenn, noch ausrichttenn mogenn, Freytags nach Conuersionis Pauli Anno ut supra, seindt Saltzgreuenn vnnd Warttenn, sampt den Verordenten des ausschosses gemeiner Pfenner bey ein gewesenn, vnnd nach dem Ire geschicktenn hiebeuor gemelt, den Lanndtsfurstenn nicht antroffenn, auch der gerurtenn artickell halbenn, Innhalt der Instruction bey den gewaltigenn nichts ausrichttenn mögenn, habenn sie vff volgende meinung gerathschlagt vnd geschlossen, Erstlich, das vffs furderlichste ein förmbliche Supplication gerurter beschwerter artickell halbenn, an vnsernn gnedigenn furstenn vnnd herrnn, gefertigt, vnd vberanntwort werdenn solle,

Nachmals sind sie auf der Kanzlei vor dem Statthalter, dem Kanzler, Rudolf Schenck und anderen verordneten Räten vorgekommen, haben aber letztlich nichts Fruchtbares erlangen noch ausrichten können. Am Freitag nach Pauli Bekehrung (31. Januar) im Jahr wie oben (1539) sind Salzgrafen und Warten samt den Verordneten des Ausschusses der gemeinen Pfänner beieinander gewesen, und nachdem ihre hiervor erwähnten Gesandten den Landesfürsten nicht angetroffen und auch wegen der berührten Artikel nach Inhalt der Instruktion bei den Gewaltigen (Bevollmächtigten) nichts ausrichten konnten, haben sie auf folgende Meinung beratschlagt und beschlossen: Erstlich, dass aufs Förderlichste eine förmliche Supplikation wegen der berührten beschwerten Artikel an unseren gnädigen Fürsten und Herrn gefertigt und überantwortet werden solle;

2

Zum anndernn solle den Süthernn anngesagt werdenn, das sie sich in Jedem Bode, mit seckenn oder Pfannen tüchernn, darinne die knechtte das gesotten Saltz reinlich vffhebenn, vnnd bis zu der liefferung behalttenn mogenn, geschickt machen, Vnnd wenn also das saltz gesottenn, soll es dem Rennthmeister, vff das er benebenn den Schetzernn bey dem messen,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Zum anderen solle den Siedern angesagt werden, dass sie sich in jedem Boden mit Säcken oder Pfannentüchern, worin die Knechte das gesottene Salz reinlich aufheben und bis zur Lieferung behalten können, versehen (geschickt machen); und wenn also das Salz gesotten ist, soll es dem Rentmeister, damit er neben den Schätzern bei dem Messen

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.