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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 376

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 376 · Bl. 185v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 376

Bl. 185vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteals wir vnns doch keins wegs versehenn wollenn, hülfflos gelassenn, vnd also teglich wieder den vertragk anngefochttenn werden, Wurdenn wir armenn, in grundt, welches an allen vmbstenndenn warhafftig sich erfindenn wirdett, verderbet, ohnne schuldt, Inns elenndt gefuret, Bittenn E.

wie wir uns doch keineswegs versehen wollen, hilflos gelassen und so täglich gegen den Vertrag angefochten werden, so würden wir Armen von Grund auf, was sich in allen Umständen als wahrhaftig erweisen wird, verdorben und ohne Schuld ins Elend geführt; wir bitten Euer

2

F.

Fürstliche

3

G. aber vffs vnderthenigst, vmb Gotts vnnd seines ewigenn wortts willenn, E. f. gl. wollen das gnedig einsehenns thun, das wir in solch verderbenn nicht gesetzt werdenn, Sonnder dem Contract vnnd Ordenung gelebt werde, auch der erlittenn schedenn, zu guter ergetzung kommenn möchttenn, anngesehenn,

Gnaden aber aufs Untertänigste, um Gottes und seines ewigen Wortes willen, Euer Fürstliche Gnaden wollen das gnädige Einsehen haben, dass wir nicht in solches Verderben gesetzt werden, sondern dass dem Vertrag und der Ordnung nachgelebt werde und wir auch für die erlittenen Schäden zu guter Entschädigung kommen mögen, in Ansehung dessen,

4

das wir Je zu Jederzeit, vnnd vor menniglich, vber das wir desselbigenn im vertrage mitt viel artickeln versichert, auch hoch vnnd gnedig vertröstet sein, vnnd müstenn auch als dann ausbreytunge der frembdenn, vnnd viel beschwerter aussage vnnd klagenns leidenn, seindt aber tröstlicher vnnderthenniger zuuersicht, E.

dass wir jederzeit und vor jedermann — über das hinaus, dass wir dessen im Vertrag mit vielen Artikeln versichert und auch hoch und gnädig vertröstet sind — auch noch die Ausbreitung der Fremden und viele beschwerliche Aussagen und Klagen erleiden müssten; wir sind aber der tröstlichen untertänigen Zuversicht, Euer

5

F.

Fürstliche

6

G. werdenn vnns solcher beschwerde erledigenn, vnnd gnedig vnd furstlich Jegenn vns erzeigenn, vnns bey vffgerichtenn vertrage vnnd Ordenung gnediglich schutzenn, schirmenn, vnnd hanndthabenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Gnaden werden uns von solcher Beschwerde befreien und sich gnädig und fürstlich gegen uns erzeigen, uns bei dem aufgerichteten Vertrag und der Ordnung gnädig schützen, schirmen und handhaben,

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