Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 379
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 379 · Bl. 187r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 379
Bl. 187rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteRath vnndertheniglich gebettenn habenn, ob sie damit auch sollenn fortfahrenn, dann die Jtzt gesetztenn Pompen den pfennernn mit Sohle gnug gebenn möchttenn, Dardurch die knechtte, wenn sie zugleich feyrenn, verhindert vnnd hoch beschwert werdenn, vnnd were ferner zubesorgenn, so mehr Pompenn wie vorhanndenn, gesetzt, das es als dann den Brun mit der Sohlenn, wenn die knechte zugleiche feyrenn, nit ertragenn werde, dardurch abermahls gemeine Pfenner verhindert vnnd beschweret wurdenn, derhalbenn J. f. g. vnndertheniglich gebettenn, das es im Sohlenn ziehenn, Inhalts dem vffgerichtenn vertrage, möchtte gehalttenn werdenn, Hierauff J. f. g. geanttwort J. f. g. könne annders bey sich nit findenn, dann das wir geneigt, J. f. g. nutz vnnd wolfart zu hindernn, gedenckenn vielleicht, es sey ein krieg vorhanndenn, derselbige gehe noch wohl so baldt ab als furo1[?], J. f. g. wollenn es aber bey dem letztenn bescheidt des Sohlenn ziehenns pleibenn lassenn, wolle auch verordenenn, ob es den pfennerknechttenn, ann Sohle mangelnn wurde,
Rat untertänig erbeten haben, ob sie damit auch fortfahren sollen, denn die jetzt gesetzten Pumpen könnten den Pfännern Sole genug geben; dadurch würden die Knechte, wenn sie zugleich feiern, verhindert und hoch beschwert, und es wäre ferner zu besorgen, wenn mehr Pumpen als vorhanden gesetzt würden, dass es dann der Brunnen mit der Sole, wenn die Knechte zugleich feiern, nicht ertragen werde, wodurch die gemeinen Pfänner abermals verhindert und beschwert würden; deshalb haben sie Seine Fürstliche Gnaden untertänig gebeten, dass es im Soleziehen gemäß dem Inhalt des aufgerichteten Vertrags gehalten werden möge. Hierauf haben Seine Fürstliche Gnaden geantwortet, Seine Fürstliche Gnaden könne nichts anderes bei sich finden, als dass wir geneigt seien, Seiner Fürstlichen Gnaden Nutzen und Wohlfahrt zu hindern; wir dächten vielleicht, es sei ein Krieg vorhanden, derselbe gehe wohl noch so bald ab wie zuvor[?]; Seine Fürstliche Gnaden wollen es aber bei dem letzten Bescheid über das Soleziehen bleiben lassen und wolle auch verordnen, falls es den Pfännerknechten an Sole mangeln würde,
das J. f. g. knechte etzliche stunde still halttenn, vnnd verziehenn sollenn, das gemeine pfenner also gedüldenn müstenn, Doch den artickell des Sohlenn ziehenns, Innhalt dem vertrage, hiermit nicht begebenn, Zum anndernn, Mitt einziehung der knechte vnd gesindes, vnnd das die Jenigenn, den ausgebottenn in Boden, der Pfenner gebott, vnnd verbott verachttenn, Dieweil gemeine Pfenner diener, vonn den verordenten J. f. g. beuelchhabernn kein hülff vff Jr ansuchenn begegnette, Darauff J. f. g. beuohlenn, das J. f. g. verordenttenn,
dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte etliche Stunden stillhalten und warten sollen, was die gemeinen Pfänner also dulden mussten; doch haben sie den Artikel des Soleziehens gemäß dem Vertrag hiermit nicht aufgegeben. Zum anderen, wegen des Abwerbens der Knechte und des Gesindes und dass diejenigen, denen in den Koten aufgekündigt worden ist, Gebot und Verbot der Pfänner verachten, weil den Dienern der gemeinen Pfänner von den verordneten Befehlshabern Seiner Fürstlichen Gnaden auf ihr Ansuchen keine Hilfe zuteil wurde. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden befohlen, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Verordnete
gemeynenn pfennernn Jre knechtte in keinenn weg endtziehenn noch annehmenn sollenn, Vnnd dieweill den Pfennernn beschwerlich den Schultheissenn in dem so Jre knechtte Jre gebott vnnd verbott verachtten, annzusuchenn, auch alzeit nicht bey hanndenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
den gemeinen Pfännern ihre Knechte in keiner Weise entziehen noch annehmen sollen. Und weil es den Pfännern beschwerlich ist, in dem Fall, dass ihre Knechte ihr Gebot und Verbot verachten, den Schultheißen anzurufen, der auch nicht allezeit zur Hand ist,
Unsichere Lesungen
- furo — Wort unklar