Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 380
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 380 · Bl. 187v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 380
Bl. 187vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitegemeynenn pfennernn Jre knechtte in keinenn weg endtziehenn noch annehmenn sollenn, Vnnd dieweill den Pfennernn beschwerlich den Schultheissenn in dem so Jre knechtte Jre gebott vnnd verbott verachtten, annzusuchenn, auch alzeit nicht bey hanndenn,
den gemeinen Pfännern ihre Knechte in keiner Weise entziehen noch annehmen sollen. Und weil es den Pfännern beschwerlich ist, in dem Fall, dass ihre Knechte ihr Gebot und Verbot verachten, den Schultheißen anzurufen, der auch nicht allezeit zur Hand ist,
Dardurch solche verechtter vonn hanndenn vnnd die Pfenner zu keiner straffe kommenn könnenn, So hat J. f. g. gnediglich vergünt vnnd zugelassenn, das die Pfenner, oder Jre verordenntenn solche verechtter, wenns Jne vonnötenn annehmenn mögenn, bis an J. f. g.
wodurch solche Verächter aus der Hand kommen und die Pfänner zu keiner Strafe gelangen können, so haben Seine Fürstliche Gnaden gnädig vergönnt und zugelassen, dass die Pfänner oder ihre Verordneten solche Verächter, wenn es ihnen vonnöten ist, festnehmen mögen, bis an Seiner Fürstlichen Gnaden
Schultzenn, Zum drittenn, das wir in dem artickell des Saltzmessens vnnd liefferns beschwert, aus vhrsachenn, das vnser knechtte dasselbige annders dann vonn altters, vnd vor den Pfennernn liefernn vnnd messenn sollenn, des sie in keinenn weg gesinnet, sonnder wollenn daruor gemeinenn Pfennernn samptlich die schlüssel vbergebenn, welches so es beschehe gemeinenn Pfennernn zu vnuberwindtlichenn verderben gereichenn woltte, Derwegenn J. f. g. vnnderthenig gebettenn diesem fürschlage einenn anndernn gelindernn weg zugebenn, Darauff J. f. g. nach gehaptem bedennckenn, diese antwort gebenn, J. f. g. habe wohl vff einen weg gedachtt, damit diesem zuuorkommenn, wolle vnns aber doch dasselbig zubeschehenn nicht zugesagt habenn, Nemblich, das das frische Saltz, so vor der Pfannen verkaufft, in dem werth, wie es Jtzt gekaufft, bezahlt solle werdenn, Es wolle aber J. f. g. etliche Pfannen zur Proba vffschüttenn lassenn, vnnd was als dann J. f. g. im abgannge einer pfannenn befinde, das der keuffer[?] die vffgeschüttenn Pfannenn saltzes, souiel der abganng ertragenn müge, theurer bezahlenn solle, Enndtlich geschlossenn, das der Lanndtvogt zu Eschwege schirstkommenden Monttag zu Allenndorff erscheinenn, vnnd dieses artickels halbenn weitter mit vnns hanndelnn solle, Zum vierdenn das J. f. g. knechtte den Ladegestenn Jn Jre behausung vnnd zu Jegenn lauffenn, vnnd also den vnsernn die Ladegeste genntzlich enndtziehen, auch wenn sie alreith vor vnsernn Bodenn haltenn, die pferde bey den zäumenn vonn vnsernn vor die Jrenn enndtfürenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Schultheißen. Zum dritten, dass wir in dem Artikel des Salzmessens und -lieferns beschwert sind, aus dem Grund, dass unsere Knechte dasselbe anders als von alters her und vor den Pfännern liefern und messen sollen, wozu sie in keiner Weise gesonnen sind, sondern sie wollen zuvor den gemeinen Pfännern sämtlich die Schlüssel übergeben, was, wenn es geschähe, den gemeinen Pfännern zu unüberwindlichem Verderben gereichen würde; deswegen haben wir Seine Fürstliche Gnaden untertänig gebeten, für diesen Vorschlag einen anderen, gelinderen Weg zu finden. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden nach gehabtem Bedenken diese Antwort gegeben: Seine Fürstliche Gnaden habe wohl an einen Weg gedacht, um dem vorzukommen, wolle uns aber doch nicht zugesagt haben, dass dasselbe geschehe, nämlich, dass das frische Salz, das vor der Pfanne verkauft wird, zu dem Wert, wie es jetzt gekauft wird, bezahlt werden solle; es wolle aber Seine Fürstliche Gnaden etliche Pfannen zur Probe aufschütten lassen, und was Seine Fürstliche Gnaden dann am Abgang einer Pfanne befinde, das solle der Käufer[?] für die aufgeschütteten Pfannen Salzes, soviel der Abgang ausmachen möge, teurer bezahlen. Endlich wurde beschlossen, dass der Landvogt zu Eschwege am nächstkommenden Montag zu Allendorf erscheinen und wegen dieses Artikels weiter mit uns verhandeln solle. Zum vierten, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte den Ladegästen in ihre Behausung und entgegenlaufen und so den Unseren die Ladegäste gänzlich entziehen, und auch, wenn sie bereits vor unseren Koten halten, die Pferde bei den Zäumen von den Unseren vor die Ihren wegführen.