Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 383
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 383 · Bl. 189r · Band 1
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Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 383
Bl. 189rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitevnd einem Jedenn ein annzahl Bodenn zuuerwalten, einzuthünn, Diesenn fürschlag hat J. f. g. bewilliget, doch also, das mann Je zweyenn eine annzahl Bothenn samptlich zuuerwalttenn einthue, Vnnd hatt J. f. g. ferner zugelassenn, vnnd beuohlen, das der Pfenner Saltzgreuenn vnnd Karttenn[?] auch vff J. f. g. seittenn vfsehenns habenn sollenn, damit J. f. g. knechtte,
und einem jeden eine Anzahl Koten zur Verwaltung zuzuteilen. Diesen Vorschlag haben Seine Fürstliche Gnaden bewilligt, doch so, dass man je zweien eine Anzahl Koten gemeinsam zu verwalten zuteile. Und Seine Fürstliche Gnaden haben ferner zugelassen und befohlen, dass die Salzgrafen und Warten[?] der Pfänner auch auf Seiner Fürstlichen Gnaden Seite Aufsicht haben sollen, damit Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte
auch dem vffgerichttenn vertrage gemes, im Saltzmessenn vnnd liefernn leben vnnd hanndelenn, Zum Sechstenn, habenn die Gesanndtenn J. f. g. vnderthenig gebettenn,
auch dem aufgerichteten Vertrag gemäß im Salzmessen und -liefern leben und handeln. Zum sechsten haben die Gesandten Seine Fürstliche Gnaden untertänig gebeten,
nach deme die pfenner J. f. g. im Wirttemberger zoge etliche Pfannenn saltzes vndertheniglich fürgestreckt, dauon Jhnenn noch Hundert güldenn ausstendigk, das J. f. g. dem Cammermeister, Jne dieselbigenn zugebenn, gnediglich beuelenn wolt.
nachdem die Pfänner Seiner Fürstlichen Gnaden im Württemberger Zug etliche Pfannen Salzes untertänig vorgestreckt haben, wovon ihnen noch hundert Gulden ausstehen, dass Seine Fürstliche Gnaden dem Kammermeister gnädig befehlen wolle, ihnen dieselben zu geben.
Darauff J. f. g. geantwort, es sey billich, vnnd solle auch also geschehenn.
Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden geantwortet, es sei billig und solle auch so geschehen.
Zum Siebenndenn vnnd beschlieslich, habenn sie J. f. g. anngezeigt, das sie Jost Beckern, J. f. g.
Zum siebten und abschließend haben sie Seiner Fürstlichen Gnaden angezeigt, dass sie Jost Becker, Seiner Fürstlichen Gnaden
Secretarien eine forme des eidts, welchenn Jre knechtte Jerlichenn zun Bodenn schwerenn sollenn, vbergebenn habenn, Mitt vnderthetiger bitt, das J. f. g. denselbigenn vmb verhüetung willenn künftiges misuerstanndts vnderschreibenn vnnd versiegelnn wolte, Darauff seine fürstliche gnadenn nach der ver lesung solches eidts, diese anntwort gegebenn, die Substantz des Eids wer wohl in sich nicht vnrecht, allein das er in der Ordenung vnförmlich gestelt, in dem das die Pfenner allennthalben forne, vnnd J. f. g. hindenn gesetzt sein, Darauff dem Canntzler denselbenn zu vbersehenn vnd formlich zusetzenn beuohlenn, vonn dem auch die Gesandenn, dem gegebenenn abscheide nach den eidt gefordert, vnnd nach dem er noch nicht gefertigt, Habenn die Gesanndtenn dem Canntzler zu vnderricht der sachenn anngezeigt, das sie kein andere forma des eidts, dann wie vbergebenn annzunemenn beuelch habenn, Derhalbenn gebetten, so baldt er dermassenn geferttigt, Jne zum fürderlichstenn zuzustellenn, Auff heut Monntag nach Scolastice Anno ut su. sendt Rudolff Schennck Lanndtvogt zu Eschwege, Johann Bartelmes Renntmeister, vnnd Jost Becker Secretari, Jn Vrbann[?] Thüldenn Hause erschienenn, habenn die Pfenner fürfordernn lassenn, vnnd Jne aus beuelch des Fürstenn des Saltzmessens vnnd liefferns halbenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Sekretär, eine Form des Eides übergeben haben, den ihre Knechte jährlich zu den Koten schwören sollen, mit untertäniger Bitte, dass Seine Fürstliche Gnaden denselben zur Verhütung künftigen Missverständnisses unterschreiben und besiegeln wolle. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden nach der Verlesung dieses Eides diese Antwort gegeben: Die Substanz des Eides wäre wohl in sich nicht unrecht, allein dass er in der Anordnung unförmlich gestellt sei, indem die Pfänner allenthalben vorne und Seine Fürstliche Gnaden hinten gesetzt seien. Darauf wurde dem Kanzler befohlen, denselben durchzusehen und förmlich zu setzen, von dem die Gesandten auch, dem gegebenen Abschied nach, den Eid gefordert haben; und nachdem er noch nicht gefertigt war, haben die Gesandten dem Kanzler zur Unterrichtung der Sache angezeigt, dass sie Befehl hätten, keine andere Form des Eides anzunehmen als die übergebene; deshalb baten sie, ihn ihnen, sobald er dermaßen gefertigt sei, aufs Förderlichste zuzustellen. Am heutigen Montag nach Scholastica (17. Februar) im Jahr wie oben sind Rudolf Schenck, Landvogt zu Eschwege, Johann Bartelmes, Rentmeister, und Jost Becker, Sekretär, in Urban[?] Thüldens Haus erschienen, haben die Pfänner vorfordern lassen und ihnen aus Befehl des Fürsten wegen des Salzmessens und -lieferns