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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 391

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 391 · Bl. 193r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 391

Bl. 193rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevon seynem gutherrnn, aus dem diennst bricht, der soll in einem Jare kein meisterknecht sein, Vnnd nun dieser Sitzell redtlicher vrsach gnug gehapt, das er seins leibs schwacheit halbenn, den arbeit in Irem dienst auszurichttenn vnuermüglich, zu dem das sie seinen schadenn Ihr bewilligung nach, nit gegüldenn, Dasselbige vnnd das vielgedachtes Sitzels weib, als eine Hebamme vnnsernn weibernn lannge zeit trewlich hat gedienett, also das wir derselbigenn schwerlich könnenn endtrathen, wir bedacht, vnnd habenn die Pfenner mit vier mannenn aus vnnser gemeine beschickt, vnnd sie aller nottürfft nach bescheidenn, vnnd güetlich bittenn lassenn, die sache vnnd das bey dem Sitzell kein vnbillichs befindenn, auch was vnnsernn weibernn in der gemeine, ann der wolbekanndtenn gütenn Hebammenn gelegenn, zubedenncken, vnnd vmb solches willenn, den Sitzell nit verJagenn, dann wo sie vff Irem furhabenn verharrenn,

von seinem Gutsherrn aus dem Dienst bricht, der soll ein Jahr lang kein Meisterknecht sein. Und da nun dieser Sitzel redliche Ursache genug gehabt hat, weil er wegen der Schwachheit seines Leibes die Arbeit in ihrem Dienst auszurichten unvermögend ist, dazu, dass sie seinen Schaden ihrer Bewilligung nach nicht vergütet haben — dasselbe und dass des vielgenannten Sitzels Weib als Hebamme unseren Weibern lange Zeit treulich gedient hat, sodass wir derselben schwerlich entraten können, haben wir bedacht und haben die Pfänner durch vier Männer aus unserer Gemeinde beschicken und sie nach aller Notdurft bescheiden und gütlich bitten lassen, die Sache und dass bei dem Sitzel nichts Unbilliges zu befinden sei, auch was unseren Weibern in der Gemeinde an der wohlbekannten guten Hebamme gelegen sei, zu bedenken und um dessentwillen den Sitzel nicht zu verjagen; denn wenn sie auf ihrem Vorhaben beharrten,

2

so würde die Hebamme Ihme als Irem Ehemanne volgenn müssenn, So dennach vnnser weiber manngels halbenn der Hebammenn, in nötenn verseumet würdenn, vnnd schaden nemen, wie solchs zuuerantworttenn, etc.1[?] Darauff die Pfenner geantwort, sie wollenn vnns vnnd vnser gantze2[?] gemeine gernne willige diennste erzeigenn, Sie wissen den Sitzell noch sein weib nit zuuerJagenn, sonndernn E. f. gl. habenn mit Inenn ein Ordenung gemacht,

so würde die Hebamme ihm als ihrem Ehemann folgen müssen; wenn demnach unsere Weiber aus Mangel der Hebamme in Nöten versäumt würden und Schaden nähmen, wie solches zu verantworten sei, etc.[?] Darauf haben die Pfänner geantwortet, sie wollten uns und unserer ganzen[?] Gemeinde gern willige Dienste erzeigen; sie wüssten weder den Sitzel noch sein Weib zu verjagen, sondern Euer Fürstliche Gnaden hätten mit ihnen eine Ordnung gemacht,

3

daraus müssenn sie nit schreittenn, wissenn auch nit zuuerwilligenn noch zuuerantworttenn, das dem Sitzell ettwas besonders solle gegebenn werdenn, Nun habenn die Gütherrnn dem Sitzell seinenn gelittenn schadenn, mit vier oder fünff güldenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

aus der dürften sie nicht schreiten; sie wüssten auch nicht zu bewilligen noch zu verantworten, dass dem Sitzel etwas Besonderes gegeben werden solle. Nun haben die Gutsherren dem Sitzel seinen erlittenen Schaden mit vier oder fünf Gulden

Unsichere Lesungen

  1. etc. — Kürzel ⁊c
  2. gantze — Endung abgekürzt

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