Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 399
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 399 · Bl. 197r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 399
Bl. 197rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteHabenn beide Räthe, sampt Saltzgreuenn, Warttenn, vnd dem ausschos, den Renntmeister, Schultheissenn vnnd Warttenn zum1 Sodenn auffs Rathaus bitten lassen, vnnd mit Ihnenn gehanndelt, wie volgett, Erstlich, Ob sie auch bedacht, den Eidt, welcher Saltzgreuen vnnd Warttenn geburenn will, dem Furstlichen vfgerichttenn vertrage gemes zuthunde, Darauff der Renntmeister geantwort Schwalbach, als verordennter Wartte, Vnnser gnedigenn Herrn, seye erbuetigk vnnd willigk seinenn geburenndenn eidt zuthundt Innhalt dem Furstlichenn vfgerichttenn vertrage, Dieweil aber vnnser gnediger furst vnnd herr auch einen Saltzgreuenn verordennt, So sey sein bitt, die Pfenner wollenn, bißsolannge, das derselbige auch zur stette komme, vnnd bestettiget werde, mit dem eyde, doch dem Contract ohnn nachtteill, in ruhenn stehenn, vff das als dann der eidt vonn den beuelchhabernn in sampt geschehe, vnnd bestettigt werdenn möge, Wolle sich auch bis vff die zeitt in seinem ampt Jegenn gemeinenn Pfennern, als einem ehrlichenn frommenn wohl annstehet, dem vertrage gemes, aller gebuere erzeigenn vnnd halttenn, Darauff der Saltzgreue vonn wegenn der Pfenner geantwort, das sie seiner Personn halbenn, wohl zufriedenn, dieweil er sich den eidt dem vertrage gemes zuthun erbeut, so fernn doch das die bestellung des Saltzgrebenn, vffs fürderlichst geschehe, vnnd die Pfenner des mercklichenn schadenns, so sie ein zeitlanng aus gebrech der beuelchhaber erlittenn, furtter mochttenn verschonet werdenn, Zum anndernn, dieweil der vertragk klar mitbringt, das kein amptmann, Schultheis, oder beuelchhaber vber das Saltzwergk geordnet werdenn soll, er habe denn zuuor vff den vertragk gelobt vnnd geschworenn, so habenn die Pfenner ann den Renndtmeister gesonnenn, auch seinenn eidt zuthun, vff das sie zum Regiment, souiel desto fueglicher kommenn mochttenn, Darauff der Renntmeister geantwort, Er habe vber das Saltzwergk noch zur zeit nicht mehr beuehlichs, dann allein, das er bis vf annkunfft des Saltzgrebenn zum Sodenn, das Regiment solle helffenn warenn vnnd bestellenn, Zum drittenn, das die Pfenner sampt Irenn knechttenn beschwert, das, wiewohl vnnser gnediger Herr nu zur zeit selbst Bothenn vnnd saltzes gnug, aus Irenn der Pfenner Bothenn, die Pfanne saltzes vor — 6 fl. muntz soll gefordert vnnd genommenn werdenn, Wie sie dannal bereit ann ffgl. suppliciret,Läuft auf der nächsten Seite weiter
haben beide Räte samt Salzgrafen, Warten und dem Ausschuss den Rentmeister, den Schultheißen und die Warten zu Sooden aufs Rathaus bitten lassen und mit ihnen verhandelt, wie folgt. Erstlich, ob sie auch gedächten, den Eid, der Salzgrafen und Warten gebührt, dem fürstlichen aufgerichteten Vertrag gemäß zu leisten. Darauf hat der Rentmeister geantwortet: Schwalbach, als verordneter Warte unseres gnädigen Herrn, sei erbötig und willig, seinen gebührenden Eid gemäß dem Inhalt des fürstlichen aufgerichteten Vertrags zu leisten; weil aber unser gnädiger Fürst und Herr auch einen Salzgrafen verordnet habe, so sei seine Bitte, die Pfänner wollten, bis derselbe auch zur Stelle komme und bestätigt werde, mit dem Eid, doch dem Vertrag ohne Nachteil, in Ruhe stehen, damit dann der Eid von den Befehlshabern zusammen geschehe und bestätigt werden möge; er wolle sich auch bis zu dieser Zeit in seinem Amt gegenüber den gemeinen Pfännern, wie es einem ehrlichen, frommen Mann wohl ansteht, dem Vertrag gemäß in aller Gebühr erzeigen und halten. Darauf hat der Salzgraf von wegen der Pfänner geantwortet, dass sie mit seiner Person wohl zufrieden seien, weil er sich erbietet, den Eid dem Vertrag gemäß zu leisten, sofern jedoch die Bestellung des Salzgrafen aufs Förderlichste geschehe und die Pfänner mit dem merklichen Schaden, den sie eine Zeit lang aus Mangel an Befehlshabern erlitten hätten, fortan verschont werden möchten. Zum anderen, weil der Vertrag klar mit sich bringt, dass kein Amtmann, Schultheiß oder Befehlshaber über das Salzwerk geordnet werden soll, er habe denn zuvor auf den Vertrag gelobt und geschworen, so haben die Pfänner an den Rentmeister das Ansinnen gestellt, auch seinen Eid zu leisten, damit sie zum Regiment umso füglicher kommen möchten. Darauf hat der Rentmeister geantwortet, er habe über das Salzwerk zur Zeit noch keinen weiteren Befehl, als allein, dass er bis zur Ankunft des Salzgrafen zu Sooden das Regiment helfen solle zu wahren und zu bestellen. Zum dritten, dass die Pfänner samt ihren Knechten beschwert sind, dass, wiewohl unser gnädiger Herr nun zur Zeit selbst Koten und Salz genug hat, aus ihren, der Pfänner, Koten die Pfanne Salzes für 6 Gulden Münze gefordert und genommen werden soll, wie sie damals bereits bei Seiner Fürstlichen Gnaden suppliziert haben
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