Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 405
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 405 · Bl. 200r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 405
Bl. 200rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitezur nott davonn erhalttenn möchttenn, vnnd Wiewohl Ine vor dieser zeitt der vertragk zwischenn vnserm gnedigenn herrnn vnnd den Pfennernn vfgericht, verlesenn, Welcher vnnder anndernn mitbringe, das sie der Pfenner Knechtte,
zur Not davon erhalten könnten. Und wiewohl ihnen vor dieser Zeit der Vertrag, der zwischen unserem gnädigen Herrn und den Pfännern aufgerichtet worden ist, verlesen worden sei, der unter anderem mit sich bringe, dass sie, die Knechte der Pfänner,
wie vonn alters alle wochenn zweÿmahl siedenn mögenn, vnnd das Fgl. zu verhinderung der Pfenner Saltz, Ires saltzes nicht verkauffenn lassenn wolte, So verkaufftenn doch Fgl.
wie von alters her alle Wochen zweimal sieden mögen und dass Seine Fürstliche Gnaden zur Verhinderung des Salzes der Pfänner Ihr Salz nicht verkaufen lassen wolle, so verkauften doch Seiner Fürstlichen Gnaden
Knechte teglich Ihr saltz, vnnd bleibe Ihnenn das Ihre liegenndt, Derhalbenn Ihr vleissig vnnd dienstlich bitt, das sie vermöge demselbigenn Fürstlichenn vertrage, vnnd der Pfenner beschehenn vertröstung nach, beÿ dem siedenn vnnd ververkauffe des Saltzes möchttenn gehanndthabet werdenn, damit sie Ihre nahrung erwerbenn, Ire güthern bezahlenn möchttenn, vnnd schuldt halbenn nicht endtweichenn durfftenn, Als dann wollenn auch sie ann Ihnenn nichts erwindenn lassenn, sonndernn alzeit Irenn müglichenn vleis vnd dienst trewlichenn Ihnenn vnnd Ihrenn güthernn zum bestenn beweisenn, vnd hierauff günstige antwortt gebettenn, Johann Riedenstein1 hatt aus bevelch der Pfenner, den Knechttenn, Ires freundtlichenn gethanenn anntragenns, vnnd schlislichenn erbietenns gedannckt, mit erbietung, das die Pfenner in gleichnus der Knechte schadenn vnvorkommenn, soviel Immer müglich geneiget, vnnd bedacht, Mit bitt sich nebenn den güthernn, welcher schade, Gott geklagt, auch nit kleine, ein zeitlanng zugeduldenn, dann es wolttenn die Pfenner,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Knechte täglich ihr Salz, und ihnen bleibe das Ihre liegen. Deshalb sei ihre fleißige und dienstliche Bitte, dass sie vermöge desselben fürstlichen Vertrags und nach der von den Pfännern geschehenen Vertröstung beim Sieden und Verkauf des Salzes gehandhabt werden möchten, damit sie ihre Nahrung erwerben, ihre Gutsherren bezahlen könnten und der Schulden wegen nicht entweichen müssten. Dann wollten auch sie an sich nichts fehlen lassen, sondern allezeit ihren möglichen Fleiß und Dienst ihnen und ihren Gutsherren treulich zum Besten beweisen; und hierauf baten sie um günstige Antwort. Johann Riedenstein hat aus Befehl der Pfänner den Knechten für ihren freundlich getanen Antrag und ihr abschließendes Erbieten gedankt, mit dem Erbieten, dass die Pfänner ebenso geneigt und bedacht seien, dem Schaden der Knechte, soviel immer möglich, vorzukommen, mit der Bitte, sich neben den Gutsherren, deren Schaden, Gott sei es geklagt, auch nicht klein sei, eine Zeit lang zu gedulden, denn die Pfänner wollten
Unsichere Lesungen
- Riedenstein — Eigenname unsicher