Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 415
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 415 · Bl. 205r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 415
Bl. 205rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteFgl. nutzunge zuuerhindernn geneigt, vnnd fragte den Renttmeister, ob auch derhalbenn clage wehre vorgelauffen, Welcher geanttwort, das er daruber keine clage vernommenn habe, Hierauff Johann Niedennstein geanttwort, es möchte sein, das noch bishero, dieweil die knechtte zum sieden nicht hettenn kommenn könnenn, auch kein klage gewesen, Wann aber die knechte wie vonn alters gewönnlich,
Fürstlichen Gnaden Nutzung zu verhindern geneigt seien, und fragten den Rentmeister, ob auch deswegen eine Klage vorgekommen wäre. Der hat geantwortet, dass er darüber keine Klage vernommen habe. Hierauf hat Johann Niedenstein geantwortet, es möchte sein, dass bisher, weil die Knechte nicht zum Sieden hätten kommen können, auch keine Klage gewesen sei; wenn aber die Knechte, wie es von alters her gewöhnlich
vnd Itzo verschriebenn, siedenn solttenn, Were es vnmuglich, das sie beÿ einannder vnnd zugleiche ziehenn könntten, Mitt vnnderthenniger bitt, den Bornndtmeister darumb zufragenn, welcher stillschweigent,
und jetzt verschrieben sei, sieden sollten, wäre es unmöglich, dass sie beieinander und zugleich ziehen könnten; mit untertäniger Bitte, den Bornmeister danach zu fragen, der stillschweigend
darauff kein antwort gebenn hatt, Das aber die Pfenner den artickell des Sohlenn ziehens Jederzeit in Iren Supplication anngezogenn, keme aus der vhrsach, das S.
darauf keine Antwort gegeben hat. Dass aber die Pfänner den Artikel des Soleziehens jederzeit in ihren Supplikationen angeführt hätten, käme aus dem Grund, dass Seiner
Fgl. diener sonnderlich Jost, denselbigenn annders dann der Buchstab mitbringet, deuten woltte, als nemblich, ob wohl im vertrage vnnderschiedtliche tage gesetzt, so soltte es doch dem vertrage nit zuJegenn sein, das S.
Fürstlichen Gnaden Diener, besonders Jost, denselben anders, als der Buchstabe es mit sich bringt, deuten wollte, nämlich: obwohl im Vertrag unterschiedliche Tage gesetzt seien, so sollte es doch dem Vertrag nicht entgegen sein, dass Seiner
Fgl. knechtte, nebenn vnnd zugleiche der Pfenner knechtte, wenn sie könten, zöhenn, dann der artickell allein darauff gestellet, das keiner den anndernn hindernn soltte, Dieweil nu der vertragk deutlichenn vnnderschiedtliche tage mitbrechtte, Wüstenn gemeine Pfenner dem vertrage zuwedder, nicht daruonn abzutrettenn, Hierauff S.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Fürstlichen Gnaden Knechte neben und zugleich mit den Knechten der Pfänner, wenn sie könnten, zögen, denn der Artikel sei allein darauf gestellt, dass keiner den anderen hindern solle. Weil nun der Vertrag deutlich unterschiedliche Tage mit sich brächte, wüssten die gemeinen Pfänner dem Vertrag zuwider nicht davon abzutreten. Hierauf haben Seine