Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 416
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 416 · Bl. 205v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 416
Bl. 205vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteFgl. knechtte, nebenn vnnd zugleiche der Pfenner knechtte, wenn sie könten, zöhenn, dann der artickell allein darauff gestellet, das keiner den anndernn hindernn soltte, Dieweil nu der vertragk deutlichenn vnnderschiedtliche tage mitbrechtte, Wüstenn gemeine Pfenner dem vertrage zuwedder, nicht daruonn abzutrettenn, Hierauff S.
Fürstlichen Gnaden Knechte neben und zugleich mit den Knechten der Pfänner, wenn sie könnten, zögen, denn der Artikel sei allein darauf gestellt, dass keiner den anderen hindern solle. Weil nun der Vertrag deutlich unterschiedliche Tage mit sich brächte, wüssten die gemeinen Pfänner dem Vertrag zuwider nicht davon abzutreten. Hierauf haben Seine
Fgl. wollenn den artickell selbst nit annders, dann allein das keiner den anndernn hindern solle, vnnd wie Jost daruonn geredt, gemeint habenn, vnnd könnenn S.
Fürstliche Gnaden wollten den Artikel selbst nicht anders, als allein dass keiner den anderen hindern solle, und so, wie Jost davon geredet habe, gemeint haben, und könnten Seine
Fgl. noch nicht annders vermerckenn, dann das die Pfenner S.
Fürstliche Gnaden noch immer nichts anderes vermerken, als dass die Pfänner Seine
Fgl. in allewege zuhindernn geneigt, Derhalbenn sollenn sie auch wiederumb vonn S.
Fürstliche Gnaden in jeder Weise zu hindern geneigt seien; deshalb sollten sie auch wiederum von Seiner
Fgl. nicht viel gnade gewarttenn, vnnd dieweil S.
Fürstlichen Gnaden nicht viel Gnade erwarten. Und weil Seiner
Fgl. die Supplication noch ein viertzehn1[?] tage in bedennckenn nehmenn, vnnd ob S.
Fürstliche Gnaden die Supplikation noch etwa vierzehn[?] Tage in Bedenken nehmen, und ob Seine
Ihre Räthe vermöge derselbigenn, gen Eschwege oder Allenndorff verordenenn wolle, vnnd vnnder anndernn angesagt, der vertragk seÿ den Pfennernn, vnnd nicht S.
Ihre Räte vermöge derselben nach Eschwege oder Allendorf verordnen wollten; und unter anderem haben sie angesagt, der Vertrag sei den Pfännern und nicht Seiner
Fgl. gemacht, mit weitter annzeige, das S.
Fürstlichen Gnaden gemacht worden, mit der weiteren Anzeige, dass Seiner
Unsichere Lesungen
- viertzehn — Endung als Schnörkel