Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 434
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 434 · Bl. 214v · Band 1
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Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 434
Bl. 214vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Darauff die Rethe geantwort, es were beschwerlich, das mann in dieser sache dergestalt, wie die Pfenner begerten, solte volnfahrenn, des manncherley vhrsach anngezeiget vnnd gemeinenn pfennernn beuohlenn, vff andere mittell vnnd wege zugedenckenn, welche S.F.G.1[?] vnd den pfennernn annzunehmenn, vnnd treglich sein möchttenn.
Darauf antworteten die Räte, es sei beschwerlich, dass man in dieser Sache dergestalt, wie die Pfänner begehrten, verfahren solle; dafür zeigten sie mancherlei Ursache an und befahlen den gemeinen Pfännern, auf andere Mittel und Wege zu denken, welche für Seine Fürstlichen Gnaden[?] und die Pfänner annehmbar und erträglich sein möchten.
Dieweil aber die Pfenner bey sich nit habenn könnenn findenn, durch was mittell oder wege Jnenn Jrer beschwerung annders dann Jnnhalt dem vertrage, möchte abgeholffenn werdenn, Habenn sie den Furstlichenn Rethenn heimbgestelt, solche mittell vnnd wege furzuschlagenn, Dieweil aber vonn demselbigen auch nichts befundenn, vnnd misverstanndt augennscheinlich vorhanndenn, Habenn die pfenner vnderthenglich gebettenn, das S.F.G.2[?] Jnnhalt dem vertrage, die Richter in gebuerlicher zeit, ordenn vnnd niedersezen wolte, wes als dann vonn demselbigenn erkanndt, das die Pfenner in rechtenn, vnnd vermöge dem vertrage S.F.G.3[?] nachzugebenn verpflicht, des wollenn sie sich als gehorsame vnderthane willigk vnnd gerne gehaltenn, Darauff die Furstliche verordenntte Räthe geandtwort dieweil die pfenner Je vff Jrem vernehmenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Weil aber die Pfänner bei sich nicht haben finden können, durch welche Mittel oder Wege ihnen in ihrer Beschwerung anders als nach Inhalt des Vertrags abgeholfen werden könnte, haben sie es den Fürstlichen Räten anheimgestellt, solche Mittel und Wege vorzuschlagen. Weil aber auch von denselben nichts gefunden wurde und Missverständnis augenscheinlich vorhanden war, haben die Pfänner untertänig gebeten, dass Seine Fürstlichen Gnaden[?] nach Inhalt des Vertrags die Richter in gebührender Zeit ordnen und einsetzen wollten; was dann von denselben erkannt werde, dass die Pfänner nach dem Recht und kraft des Vertrags Seiner Fürstlichen Gnaden[?] nachzugeben verpflichtet seien, dem wollen sie sich als gehorsame Untertanen willig und gern gemäß verhalten. Darauf haben die fürstlich verordneten Räte geantwortet: Weil die Pfänner nun einmal auf ihrem Vernehmen (Standpunkt)
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