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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 439

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 439 · Bl. 217r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 439

Bl. 217rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteauch ewers theils Jnnhalt des vertrags abschaffenn, was als dann die Lanndtschafft weytter vfsezt, oder bewilligett, so wir gehort sein werdet ihr wohl befindenn, Dann wir achttenn ohne das, das die zwene thaler, oder der new gemachte vfsatz, der zehenn alb, gemeinem nutz zu nachtteil,

…und sie auch eurerseits nach Inhalt des Vertrags abschaffen; was dann die Landschaft weiter aufsetzt oder bewilligt, wenn wir gehört sein werden, werdet ihr wohl befinden. Denn wir achten ohnehin, dass die zwei Taler oder der neu gemachte Aufsatz der zehn Albus dem gemeinen Nutzen zum Nachteil

2

nicht pleibenn mögenn, dann es beschwert die Lanndtschafftenn, vnnd thut dem Saltzwercke nicht ein kleine verhinderung, Solches wolttenn wir euch in bestenn nicht verhalten, euch darnach habenn zurichtenn, Datum Cassell Freitags Pg1[?] Medardi anno etc 39 Philips Lz2[?] zu Hessenn sst.

nicht bleiben mögen, denn es beschwert die Landschaften und tut dem Salzwerk keine kleine Behinderung. Solches wollten wir euch im Besten nicht vorenthalten, damit ihr euch danach zu richten habt. Gegeben zu Kassel am Freitag nach[?] Medardi (13. Juni) im Jahr 1539. Philips, Landgraf[?] zu Hessen, subscripsit (hat unterschrieben).

3

Vnnsernn liebenn Getrewenn, den pfenern zu Allenndorff Jnn Sodenn, Dem durchleuchttigenn Hochgebornenn Furstenn vnd Herrenn, Herrn Philipsenn Lanndtgravenn zu Hessenn, Gravenn zu Catzennelnpogen, Vnsernn gnedigenn Herrnn, Durchleuchtiger Hochgebornner Furst vnd Herr, E.

Unseren lieben Getreuen, den Pfännern zu Allendorf in Sooden. Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipsen, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, unserem gnädigen Herrn. Durchlauchtiger, hochgeborener Fürst und Herr, Euer

4

F.

Fürstliche

5

G. seindt vnnsere gehorsame getrewe diennste, vber die pflicht zuuor, gnediger furst vnnd herr, das Jungst ann vnns gethane schreibenn, des datum stehet Freytags Pg3[?] Medardi, den hanndell E.

Gnaden seien unsere gehorsamen, getreuen Dienste über die Pflicht hinaus zuvor. Gnädiger Fürst und Herr, das jüngst an uns getane Schreiben, dessen Datum am Freitag nach[?] Medardi steht, den Handel der von Euer

6

F.

Fürstliche

7

G. zugehapten Rethenn, vnnd sonnderlich den einenn vnvermöglichen Punct, den Saltzverkauff belanngendt, vnd die anndernn alle so vnns, zuwieder dem vfgerichttenn Furstlichenn vertrage, vorgefallenn, vergessenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Gnaden hier gehabten Räte und besonders den einen unerträglichen Punkt, den Salzverkauf betreffend, und die anderen alle, die uns dem aufgerichteten fürstlichen Vertrag zuwider vorgefallen sind, zu vergessen,

Unsichere Lesungen

  1. Pg — Kürzel, wohl post
  2. Lz — Kürzel Landgraf
  3. Pg — Kürzel, wohl post

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