Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 445
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 445 · Bl. 220r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 445
Bl. 220rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen Seiteso sey auch Gemeinenn Pfennernn, vor dem das solches beschehenn, vnnd der Itzige gebettene verhör tagk gehalttenn, in dem nichts neues zuverwilligenn, oder annzufahenn, Zum drittenn hat der Renndtmeister ann die Salzgrebenn begert, nach dem die pfenner Jerlich zweyhundert guldenn pension,
…so sei auch den gemeinen Pfännern, bevor solches geschehen und der jetzt erbetene Verhörtag gehalten ist, in dem nichts Neues zu bewilligen oder anzufangen. Zum dritten hat der Rentmeister an die Salzgrafen begehrt: Nachdem die Pfänner jährlich zweihundert Gulden Pension,
Je das Quartal Funffzigk guldenn in Gottes ehr zureichenn verschriebenn, vnnd dero Itzo vff Johannis Baptistæ Hundert vertaget, das sie sich vonn wegenn der pfenner dieselbigenn in acht tagen auszurichttenn, vnnd zubezahlenn, wolttenn geschickt machenn.
je Quartal fünfzig Gulden, zu Gottes Ehre zu reichen verschrieben haben und davon jetzt auf Johannis Baptistae (24. Juni) hundert fällig geworden sind, dass sie sich von wegen der Pfänner darauf einrichten wollten, dieselben in acht Tagen auszurichten und zu bezahlen.
Hierauff den Salzgrebenn beuohlenn, sie sollenn den Renndtmeister bittenn, das er noch ein Monat oder zweenn damit wolle in ruhe stehenn, vnnd gedult habenn, vnnder des woltenn sich die pfenner mit gelde geschickt machenn, vnnd mit der bezahlung gepurlich machenn,
Hierauf ist den Salzgrafen befohlen worden, sie sollen den Rentmeister bitten, dass er damit noch einen Monat oder zwei in Ruhe stehen und Geduld haben wolle; unterdessen wollten sich die Pfänner mit Geld versehen und es mit der Bezahlung gebührlich machen
vnnd sich recht erzeigenn, Dem Leztenn anntwort schreibenn nach, so gemeine pfenner ann vnnsernn gnedigenn furstenn vnnd herrenn etc. sfgl. bedennckenn gethann, habenn sfgl. diese volgennde schrifft den pfennernn wiederumb zugeschickt, Philips vonn Gottes gnadenn Lanndtgraue zu Heßenn, Graue zu Cazenelnpogen, etc.Läuft auf der nächsten Seite weiter
und sich recht erzeigen. Nach dem letzten Antwortschreiben, das die gemeinen Pfänner an unseren gnädigen Fürsten und Herrn etc. auf Seiner Fürstlichen Gnaden Bedenken getan haben, haben Seine Fürstlichen Gnaden diese folgende Schrift den Pfännern wiederum zugeschickt: Philips, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc.