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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 480

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 480 · Bl. 237v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 480

Bl. 237vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitesolche endtliche Ortterung1 beschehenn soll, klar vnnd hell anngezeigt, so wissenn auch wir zuwieder dem vertrage, vnnser benantenn dergestalt, wie E. f.

solche endgültige Erörterung geschehen soll, so wissen auch wir entgegen dem Vertrag unsere Benannten in der Weise, wie Euer Fürstliche

2

G. in Itziger Irer schrifft gnediglich begerenn, keins wegs nebenn die Lanndtstennde Jegenn Cassell zuuerfertigenn, Wo aber E. f.

Gnaden in Ihrer jetzigen Schrift gnädiglich begehren, keineswegs neben die Landstände nach Kassel abzufertigen. Wo aber Euer Fürstliche

3

G. nachmals vnns armenn so gnedig erscheinen, vnnd zu der vngeuerlichenn verhör, laut E. f.

Gnaden sich nochmals uns Armen so gnädig erzeigen und uns zu der ungefährlichen Verhandlung, laut Euer Fürstlichen

4

G. vnnd vnnserer nechstgethanenn schrifftenn, vor den Lanndtstenndenn kommenn lassenn wollenn, Wollenn auch wir als die gehorsamenn getrewenn Vnnderthanenn demselbigenn wie vorannzeigt, willig volgenn vnnd erscheinenn, Im fall aber E. f.

Gnaden und unserer zuletzt getanen Schriften, vor die Landstände kommen lassen wollen, so wollen auch wir als die gehorsamen, getreuen Untertanen derselben, wie zuvor angezeigt, willig folgen und erscheinen. Im Fall aber Euer Fürstliche

5

G. solchs dergestalt nit gestattenn vnnd verfolgenn woltte, Damit als dann dem auffgerichtenn bewilligtenn vertrage volge beschehenn möchte, So wollenn wir nachmals lautter durch Gott, wie hiebeuor beschehenn,

Gnaden solches in der Weise nicht gestatten und zulassen wollten, so wollen wir, damit alsdann dem aufgerichteten, bewilligten Vertrag Folge geschehen möge, nochmals lauter durch Gott, wie zuvor geschehen,

6

in vnnserer Jungst vbergebener Supplication der ein Datum stehet Montags post Viti, der annder Freytags post Assumptionis Mariæ dieses lauffennden Jars, vmb ernewerung vnnd niedersetzung der scheidtrichter Innhalt des vertrags vnnderthenniglich gebettenn habenn, vnnd ernennenn E. f. gl.

in unserer jüngst übergebenen Supplikation, deren eine das Datum Montag nach Viti (16. Juni), die andere Freitag nach Mariä Himmelfahrt (22. August) dieses laufenden Jahres trägt, um Erneuerung und Niedersetzung der Schiedsrichter nach Inhalt des Vertrags untertäniglich gebeten haben, und ernennen Euer Fürstlichen Gnaden

7

Itzigenn gnedigenn begerenn nach hiemit die Jenigenn, so von gemeiner Pfenner wegenn, als Scheidtsrichtter Innhalt des vertrags, vonn der Ritterschafft vnnd Stettenn darzu verordenet vnnd gegebenn sein sollenn, mit nahmen von der Ritterschafft Friderich Trott, Ebaldt vonn Baumbach Licentiaten,Läuft auf der nächsten Seite weiter

jetzigem gnädigen Begehren nach hiermit diejenigen, die von der gemeinen Pfänner wegen als Schiedsrichter nach Inhalt des Vertrags von der Ritterschaft und den Städten dazu verordnet und gegeben sein sollen, mit Namen von der Ritterschaft Friderich Trott, Ebaldt von Baumbach, Lizentiat,

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  1. Ortterung — Lesung unsicher

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