Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 526
Der Weg zur Verpachtung · S. 526 · Bl. 260v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 526
Bl. 260vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. vnnd G. als den verordenten der Lanndtstennde offenntlich vnnd solenniter protestiren, bedingenn vnnd beruffenn, Mit vnndertheniger flehlicher bitt, Wollet dieser vnnser Reuocation vnnd protestation Inngedennck, vnnd in zeitt vnnser not bekanndt sein, vnnd verwarlich behalttenn, Welches wir ein gepurliche Recognition vonn E.
Gnaden und Gunsten als den Verordneten der Landstände öffentlich und feierlich (solenniter) protestieren, bedingen und uns berufen, mit untertäniger, flehentlicher Bitte, Ihr wollet dieser unserer Revokation und Protestation eingedenk und zur Zeit unserer Not bekannt sein und sie verwahrlich behalten; worüber wir eine gebührliche Rekognition (Empfangsbestätigung) von Euer
G. vnnd G. hiermit wollenn vnnderthenigk gepetenn habenn, vnnd verdienenn es Jegenn E.
Gnaden und Gunsten hiermit untertänig gebeten haben wollen, und wir verdienen es gegen Euer
Gs. vnd G. in vnnderthenigkeit willigk gernne, Nach solcher verlesung vnnd vberanntwortung berurter Zettell, vnnd inserirter reuocation, protestation, sampt vnnderthenigerr bitt, wie darin verleibt, ann die beschriebenenn niedergesetztenn Lanndtstende haltenndt, vber solches alles gemeinlich vnnd sonnderlich, habenn die obgedachtenn gemeine Pfennere so vf dem vorbestimtenn verhörtage nit mit gewesenn, mich offenen Notarium vorbemelt, mit geburlicher requisition, gebettenn, hieruonn ein vnnd mehr Instrumentum oder Instrumenta aufzurichtenn, vnnd zumachenn, so offt vnnd viel Ihnenn des not vnnd behuff ist, Diese vorgeschriebene ding vnnd hanndtlung seindt also geschehen, auff der Rathstubenn zu Allenndorff, hieruber vnnd beÿgewesenn, Die Ersamenn Bastiann Zichennfort2, Jacob Fleischhauer,
Gnaden und Gunsten in Untertänigkeit willig gern. Nach solcher Verlesung und Überantwortung des berührten Zettels und der inserierten Revokation und Protestation samt untertäniger Bitte, wie darin verleibt, an die beschriebenen niedergesetzten Landstände gerichtet, haben über solches alles insgesamt und im Einzelnen die obgedachten gemeinen Pfänner, die auf dem vorbestimmten Verhörtag nicht dabei gewesen sind, mich, den vorgemeldeten öffentlichen Notar, mit gebührlicher Requisition gebeten, hiervon ein und mehr Instrument oder Instrumente aufzurichten und zu machen, so oft und viel ihnen dessen Not und Bedarf ist. Diese vorgeschriebenen Dinge und Handlungen sind also geschehen auf der Ratsstube zu Allendorf; hierüber und dabei gewesen sind die Ehrsamen Bastian Zichenfort, Jacob Fleischhauer
vnnd Claus Schilling alle Bur gere zu Allenndorff, zu zeugenn gebettenn, vnnd sonnderlichenn gefordert, Im Jahr Indictione, Monat, vnd Kaiserthumbs, wie obenn beschriebenn, Vnnd Ich Henningus Heÿse Menzer Bistumbs Clerick vonn Kaÿs: gewalt offennbarer schreiber vnnd Notarig, als diese vorberurte verlesung vnnd vberanntwortung derselbenn Reuocation vnnd protestation wie obsteget,Läuft auf der nächsten Seite weiter
und Claus Schilling, alle Bürger zu Allendorf, als Zeugen gebeten und besonders gefordert, im Jahr, in der Indiktion, im Monat und Kaisertum wie oben beschrieben. Und ich, Henningus Heyse, Kleriker des Mainzer Bistums, aus kaiserlicher Gewalt öffentlicher Schreiber und Notar, da diese vorberührte Verlesung und Überantwortung derselben Revokation und Protestation, wie obsteht,
Unsichere Lesungen
- E. G. vnnd G. — Abkürzungen unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- Zichennfort — Name, Lesung unsicher