Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 528
Der Weg zur Verpachtung · S. 528 · Bl. 261v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 528
Bl. 261vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteDen Gestrenngenn Edlenn, Ernntvestenn Hochgelarten Erbarnn vnnd vorsichtigenn, Georgenn vonn Colmetsch, Stadthalternn zu Marpurgk, Burgermeisternn vnnd Rath daselbstenn, sampt anndernn furstlichenn verordentenn Lanndtstenndenn, vnnsernn gebietennden hern samptlich vnnd sonnderlich zuerbrechenn, Gestrennge, Edle, Ernueste,
Den Gestrengen, Edlen, Ehrenfesten, Hochgelehrten, Ehrbaren und Vorsichtigen Georg von Colmetsch, Statthalter zu Marburg, Bürgermeister und Rat daselbst, samt anderen fürstlichen verordneten Landständen, unseren gebietenden Herren samt und sonders zu erbrechen. Gestrenge, Edle, Ehrenfeste,
Hochgelartenn Erbare vnnd vorsichtige, gunstige gepietennde Herrnn, Wiewohl wir die Gemeine Pfenner aus wehmutigenn vnnd mancherleÿ schwerenn gedannckenn, auch vnnserm vnuerheblichenn schadenn vnnd nachteil, vonn der Casselischenn hanndelung Jungst vor E.
Hochgelehrte, Ehrbare und Vorsichtige, günstige gebietende Herren, wiewohl wir, die gemeinen Pfänner, aus wehmütigen und mancherlei schweren Gedanken, auch wegen unseres unerheblichen (nicht wiedergutzumachenden) Schadens und Nachteils, von der Kasseler Handlung, die jüngst vor Euer
G. vnnd G. im schein einer vngefehrlichenn verhör geschehenn, durch ein offenn Instrument, so wir E.
Gnaden und Gunsten im Schein eines ungefährlichen Verhörs geschehen ist, durch ein offenes Instrument, das wir Euer
G. vnnd G. hiernebenn zuschickenn vnnd vbergebenn, vnnser vnuermeidtlichenn hohen noturfft nach Reuociren, vnnd solche hanndelung Cassiren mussenn, So habenn wir doch darnebenn einmutiglich, damit wir nit als die halsstarrigenn, vnnd die ihrem gnedigenn Lanndesfurstenn vnnd herrnn,
Gnaden und Gunsten hierneben zuschicken und übergeben, nach unserer unvermeidlichen hohen Notdurft revozieren und solche Handlung kassieren müssen, so haben wir doch daneben einmütig — damit wir nicht als die Halsstarrigen, und als solche, die ihrem gnädigen Landesfürsten und Herrn,
auch gemeiner Lanndtschafft, so fer vnns Immer muglich, vnnd ohnn vnnser ewig verderbenn, vnnd vnerheb lichenn schadenn geschehenn könntte, nicht willigk vnd gernne volgenn woltenn, vonn sfgl. auch E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
auch der gemeinen Landschaft, sofern es uns immer möglich ist und ohne unser ewiges Verderben und unerheblichen Schaden geschehen könnte, nicht willig und gern folgen wollten, von Seinen Fürstlichen Gnaden, auch Euer
Unsichere Lesungen
- E. G. vnnd G. — Abkürzungen unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)