Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 530
Der Weg zur Verpachtung · S. 530 · Bl. 262v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 530
Bl. 262vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. vnnd G. vermöge des vertrags, welches wir vnns nit zubegebenn, oder zuuerzeihenn gedennckenn, gepurliche hanndtlung zu leidenn, vnnd das derselbige, Innhalt des vertrags geordnet, gesezt vnnd bewilligtt werde, Zum drittenn, der zehenn abgesaztenn [gestrichen: alb] halber,
Gnaden und Gunsten vermöge des Vertrags — welchen wir uns nicht zu begeben oder auf ihn zu verzichten gedenken — gebührliche Handlung zu leiden, und dass derselbe nach Inhalt des Vertrags geordnet, gesetzt und bewilligt werde; zum dritten, der zehn abgesetzten [gestrichen: Albus] halber,
der sache zu gut, bis zu gnugsamer besichtigung vnnd erkundigung ewer der Lanndtstennde, doch dem vertrage in alwege vnabbruchlich, vnnd das solches zum forderlichsten beschehe, in Ruhenn zustehenn, Mit vnndertheniger bitt, E.
der Sache zugute, bis zu genügender Besichtigung und Erkundigung durch euch, die Landstände, doch dem Vertrag in jedem Fall unabbrüchlich, und dass solches aufs Förderlichste geschehe, in Ruhe zu stehen; mit untertäniger Bitte, Euer
G. vnnd G. wollenn dis vnnser vnnderthenig erbietenn, sampt gethaner reuocation vnnd protestion vnnserm gnedigenn furstenn vnnd Herrnn zum fuglichst begenndigenn2 lassenn, vnnd durch die gutigkeit vnnd gerechtigkeit Jesu Christi vnnsers [übergeschrieben:
Gnaden und Gunsten wollen dieses unser untertäniges Erbieten samt der getanen Revokation und Protestation unserem gnädigen Fürsten und Herrn aufs Füglichste zukommen lassen und durch die Gütigkeit und Gerechtigkeit Jesu Christi, unseres [übergeschrieben:
Heÿlandts] vnns dermassenn Jegenn sfgl.3 verbittenn, das zu abhelffung aller anndernn misuerstennde vnnd beschwerung, so sich zwischenn sfgl. vnnd den gemeinen Pfennernn bis dahero zugetragenn, die viel gebettenenn scheidtsrichter, durch sfgl. vermöge auffgerichtes vertrags zum forderlichstenn ernenndt, geordnet vnnd gesazt,
Heilands] uns dermaßen gegenüber Seinen Fürstlichen Gnaden verbitten, dass zur Abhilfe aller anderen Missverständnisse und Beschwerungen, die sich zwischen Seinen Fürstlichen Gnaden und den gemeinen Pfännern bis hierher zugetragen haben, die vielgebetenen Schiedsrichter durch Seine Fürstlichen Gnaden vermöge des aufgerichteten Vertrags aufs Förderlichste ernannt, geordnet und gesetzt,
vnnd zu denselbenn zu vermeidunge vnnkostenn, etliche Commissarien verordtnet, vor denenn alle vorgefallene beschwerunge vnd misuerstennde, bis zum beschlus vorgetragenn, vnnd darnach durch die Niedergesaztenn dem vertrage gemes daruber erkenndt, geurtheilt, enndtscheidenn vnnd vfgehabenn mögenn werdenn, Das verdienenn wir vmb E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
und zu denselben, zur Vermeidung von Unkosten, etliche Kommissare verordnet werden, vor denen alle vorgefallenen Beschwerungen und Missverständnisse bis zum Beschluss vorgetragen und danach durch die Niedergesetzten dem Vertrag gemäß darüber erkannt, geurteilt, entschieden und aufgehoben werden mögen. Das verdienen wir um Euer
Unsichere Lesungen
- E. G. vnnd G. — Abkürzungen unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- begenndigenn — Lesung unsicher
- sfgl. — Abkürzung unsicher