Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 566
Der Weg zur Verpachtung · S. 566 · Bl. 280v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 566
Bl. 280vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteGl. vnnd vnns armenn bewilliget vnnd volnzogenn, darin vnns nicht allein bey Furstlichenn warenn worten, gutenn glaubenn vnnd trewenn, Sonndernn auch im worte der warheit, das solchs vnns vnnd vnnsern Erbenn, ann vnnser Erbgerechtigkeit, wie wir die ann vnnsernn vierzigk zwo Pfannenn herbracht, gebraucht, vnnd vor vnnser Erbe besessenn habenn, vnd nach, am Saltzwerckenn ffenn, dem Holtzkauff vnd Sieden, gar keinenn schadenn bringenn,
Gnaden und uns Armen bewilligt und vollzogen wurde, worin uns nicht allein bei fürstlichen wahren Worten, gutem Glauben und Treuen, sondern auch im Wort der Wahrheit, dass solches uns und unseren Erben an unserer Erbgerechtigkeit, wie wir sie an unseren zweiundvierzig Pfannen hergebracht, gebraucht und als unser Erbe besessen haben, und nachher am Salzwerk, den Pfannen, dem Holzkauf und dem Sieden gar keinen Schaden bringen
oder geberenn soll, austrucklich wie billich Furstlich vnnd löblich verschriebenn vnnd versprochenn, Welches wir vnns auch ohn zweiuell zugeschehenn verhofftenn, Wo nit E. f. gl. durch eingebung vnnser misgonner,
oder hervorbringen soll, ausdrücklich, wie billig, fürstlich und löblich verschrieben und versprochen wurde; was wir auch ohne Zweifel geschehen zu sehen hofften, wenn nicht Euer Fürstliche Gnaden durch Eingebung unserer Missgönner,
so vnnser löblichenn gebaurschafft vnnd einigkeit enndtJegenn, vnnd gerinne1, das doch |: ob Gott will :| nit geschehenn soll, getrennt sehenn, in anndere wege geleit vnnd gefurt wurde, Dieweil wir aber |:
die unserer löblichen Gebauerschaft und Einigkeit entgegen sind und sie gerne — was doch (ob Gott will) nicht geschehen soll — getrennt sähen, in andere Wege geleitet und geführt würden. Da wir aber (
Gott im Himmell geclagt :| also vnder dem schein vnnd gnadenn, die mann vnns reichenn wolte, vnns armenn die auff erdenn Gottes zum theil nicht annders dann diese gabe Gottes vonn vnnsern Elternn seligenn ererbet, vnnd zum theil aus krafft der Erbgerechtigkeit, mit einem theurenn Pfennige ann vnns gebracht habenn, auch arme wittibe, Waisenn, Blindenn vnnd Lahmenn, der nit ein geringe zahl, Inn ewigenn dieser welt verderben, eingestigenn2, zu dem das wir den grossenn verderblichenn gelittenenn,
Gott im Himmel sei es geklagt) so unter dem Schein und der Gnade, die man uns reichen wollte, uns Arme, die wir auf Erden Gottes zum Teil nichts anderes als diese Gabe Gottes von unseren seligen Eltern ererbt und zum Teil aus Kraft der Erbgerechtigkeit mit einem teuren Pfennig an uns gebracht haben, auch arme Witwen, Waisen, Blinde und Lahme, deren nicht eine geringe Zahl ist, in ewiges Verderben dieser Welt gestürzt worden sind, zudem, dass wir den großen verderblichen erlittenen
vnd noch teglichen zufelligen schadenn, vber obgerurte E. f. gl. vnnd des Stadthalters auch meldung des vertrages zusage, vf dem vngefehrlichen verhörs tage zu Cassell, Dinstags nach Dionisij dargethan, vnnd allein dem zuuorkommenn gebettenn, Werdenn wir armenn vnnd sonnderlich vnnsere Gesanndten,Läuft auf der nächsten Seite weiter
und noch täglich zufälligen Schaden, über die oben berührte Zusage Euer Fürstlichen Gnaden und des Statthalters sowie die Meldung des Vertrages, auf dem ungefährlichen Verhörstag zu Kassel, am Dienstag nach Dionysius (Oktober), dargetan und allein gebeten, dem zuvorzukommen, werden wir Armen und besonders unsere Gesandten
Unsichere Lesungen
- gerinne — Lesung unsicher
- eingestigenn — Lesung unsicher