Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 570
Der Weg zur Verpachtung · S. 570 · Bl. 282v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 570
Bl. 282vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das ander Buch
Dem durchleuchtigenn hochgebornenn Furstenn vnnd herrnn, herrnn Philipsenn Lanndtgrauenn zu Hessen, Grauenn zu Catzennelnpogenn etc. vnnserm gnedigen furstenn vnnd herrnn, Anttwort der Furstlichenn Räthe auff Vorgehennde Supplication vnnser freundtlich diennst vnnd gunstigenn grus zuuor Ernuestenn Erbarnn vnnd Ersamenn guten freunde vnnd Gönner, Wir habenn Itzo ein schreiben vonn euch ausganngenn, ann den durchleuchtigenn hochgebornenn Furstenn vnnd herrnn, herrnn Philipsenn Lanndtgrauenn zu Hessenn,
Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc., unserem gnädigen Fürsten und Herrn. Antwort der fürstlichen Räte auf die vorstehende Supplikation. Unser freundlicher Dienst und günstiger Gruß zuvor, ehrenfeste, ehrbare und ehrsame gute Freunde und Gönner. Wir haben jetzt ein von euch ausgegangenes Schreiben an den durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen,
Grauenn zu Catzennelnpogenn etc. vnnserm gnedigenn herrnn haltenn, abwesenn sfgl.1 hochgedacht, auch derselbenn Stadthalter vnnd Cantzlar empfanngenn, vnnd wollenn dieselbe schrifft ferner vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn, bey furderlicher bottschafft zuschickenn,
Grafen zu Katzenelnbogen etc., unseren gnädigen Herrn, gerichtet, in Abwesenheit Seiner hochgedachten Fürstlichen Gnaden und auch von dessen Statthalter und Kanzler, empfangen und wollen dasselbe Schreiben ferner unserem gnädigen Fürsten und Herrn bei förderlicher Botschaft zuschicken;
darauff werdenn sfgl.2 der gebuer sich wohl zuerhaltenn wissenn, Das wir euch mit woltenn verhaltenn vnnd seindt euch sonnst zu freundtlichenn diennstenn vnnd gunstenn geneigtt, Datum Cassell am Sonntage Laetare Anno 40.Läuft auf der nächsten Seite weiter
darauf werden Seine Fürstlichen Gnaden sich gebührend wohl zu verhalten wissen. Das wollten wir euch nicht vorenthalten und sind euch sonst zu freundlichen Diensten und Gunsten geneigt. Gegeben zu Kassel am Sonntag Laetare (7. März) im Jahr 1540.
Unsichere Lesungen
- sfgl. — Kürzel, wohl s.f.g.
- sfgl. — Kürzel, wohl s.f.g.