Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 583
Der Weg zur Verpachtung · S. 583 · Bl. 289r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 583
Bl. 289rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. darvor anngesehenn vnnd verstanndenn, als das wir durch vnnser vielfaltigs, vnnd sonnderlich vnnser Jüngst gethann schreibenn, E. f. gl. zu Iniurijren oder zuschmehenn, in vorhabenn sein solttenn, Nein gnediger furst vnnd Herr, solche vngnadt wölle Gott der allmechtig vber vnns armenn nicht verhenngenn, noch vbergehenn lassenn, das wir E. f. gl. als vnnser anngebornenn naturlich Lanndtsfurstenn, nicht alleine [übergeschrieben: als] beschützer vnnd beschirmern des Saltzwercks sonnder auch vnnser vnnd aller vnnser narungenn, schmehenn, oder vor vnns zuschmehen gedennckenn, oder in willenn sein, viel weniger gethann habenn soltenn, Sonndernn mögent sich E. f. gl. des zu vnns versehenn, wo einer oder mehr vnnser geselschafft, vnnd vnnder vnns, vnnd solches gemüts, auch vns wissenntlich were, als wir doch Gott lob niemanndt vermerckt,
Gnaden dafür angesehen und verstanden, als ob wir durch unser vielfältiges und besonders unser jüngst getanes Schreiben in dem Vorhaben sein sollten, Euer Fürstliche Gnaden zu injuriieren (beleidigen) oder zu schmähen. Nein, gnädiger Fürst und Herr, solche Ungnade wolle Gott der Allmächtige über uns Arme nicht verhängen noch ergehen lassen, dass wir Euer Fürstliche Gnaden als unseren angeborenen natürlichen Landesfürsten, nicht allein [übergeschrieben: als] Beschützer und Beschirmer des Salzwerks, sondern auch unser und all unserer Nahrung, zu schmähen oder vor uns zu schmähen gedenken oder im Willen haben, viel weniger getan haben sollten; sondern Euer Fürstliche Gnaden mögen sich dessen zu uns versehen, wo einer oder mehrere unserer Gesellschaft und unter uns solchen Gemüts und uns das bekannt wäre — wie wir doch, Gott sei Lob, niemanden bemerkt haben —,
das wir Ihnenn solches nicht gestattenn, noch darin willigenn wollenn, sonndernn darvor wehrenn, vnnd dem vnnsers höchstenn vermögenns furkommenn, Bittenn derhalbenn E. f. gl. auffs demütigst durch Gott vnnd sein Heiliges wort, vnns hierin allennthalbenn enndtschuldiget zunehmenn, vnd vnnser schreibenn nicht annders dann aus hoher annliegennder not, wiewohl aus einfeltigenn verstannde geschehenn, gnediglich vermerckenn, auch nicht annders deutenn oder auslegenn lassenn,
dass wir ihnen solches nicht gestatten noch darin willigen wollen, sondern uns dagegen wehren und dem nach unserem höchsten Vermögen zuvorkommen. Bitten deshalb Euer Fürstliche Gnaden aufs Demütigste, durch Gott und sein heiliges Wort, uns hierin allenthalben entschuldigt zu nehmen und unser Schreiben nicht anders als aus hoher anliegender Not, wiewohl aus einfältigem Verstand geschehen, gnädiglich zu vermerken, auch nicht anders deuten oder auslegen zu lassen,
vnnd nachmals durch E. f. gl. verordennte gnediges vnnd gebürliches einsehens habenn lassenn, damit voranngezeigtenn des vertrags vnnd vnnser gerechtigkeitenn wiederwertige beschwerung wie billich abgeschafft, auch denenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
und nachmals durch Euer Fürstlichen Gnaden Verordnete gnädiges und gebührliches Einsehen haben lassen, damit die vorangezeigte, dem Vertrag und unseren Gerechtigkeiten widerwärtige Beschwerung, wie billig, abgeschafft werde, auch denen,