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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 586

Der Weg zur Verpachtung · S. 586 · Bl. 290v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 586

Bl. 290vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteG. wolfart vnnd rettung gemeines nutzenns oder zu schadenn dieses Furstennthumbs kein saltz siedenn, sonnder still halttenn, das dann (erkenns Gott) Je vnnser gemüt vnnd vorhabenn nie gewesenn, auch nimmer sein soll, Sonnder woltenn viellieber das beide in E. f. gl. vnnd vnnsernn Bothenn, wenn das saltz seinen abgang habenn möchtte, nicht alleine zwey, sonndernn drey oder mehr wercke wochenntlich gesotten werdenn konnttenn, Denn Je E. f. gl. vnnd auch vns armenn pfennernn, E. f. gl. vnnd vnnsernn knechten,

Gnaden Wohlfahrt und zur Rettung des gemeinen Nutzens oder zum Schaden dieses Fürstentums kein Salz sieden, sondern stillhalten, was doch (Gott erkenne es) nie unser Gemüt und Vorhaben gewesen ist und auch nimmer sein soll; sondern wir wollten viel lieber, dass in Euer Fürstlichen Gnaden wie auch in unseren Koten, wenn das Salz seinen Abgang haben könnte, nicht allein zwei, sondern drei oder mehr Werke wöchentlich gesotten werden könnten, denn das wäre Euer Fürstlichen Gnaden und auch uns armen Pfännern, Euer Fürstlichen Gnaden und unseren Knechten,

2

auch gemeinem Furstennthumbs Lanndenn vnnd Leuthen zugutem, E. f. gl. wollenn sich hierin aus Christlichem Fürstlichem gemüt vnnd bedennckenn gnediglich erzeigenn, vnnd vnns aller beschwerung, zu wieder dem vertrage furgefallenn, enndtnehmenn, denenn vorkommenn, vnnd allennthalbenn abschaffenn,

auch dem gemeinen Fürstentum, Landen und Leuten zugute. Euer Fürstliche Gnaden wollen sich hierin aus christlichem, fürstlichem Gemüt und Bedenken gnädiglich erzeigen und uns aller Beschwerung, die dem Vertrag zuwider vorgefallen ist, entheben, ihr vorbeugen und sie allenthalben abschaffen,

3

den lohn vonn Gott dem Almechtigenn vnnserm aller erlöser vnd behalter erwartenn, Des wollenn wir vnns vnderthenig zu E. f. gl. versehenn, vnnd seindts vber schuldige pflicht in gehorsamer vnderthenigkeit zuuerdienenn ganntz willigk, Gebenn am Sonntage Jubilate Anno ⁊c 40.Läuft auf der nächsten Seite weiter

den Lohn von Gott dem Allmächtigen, unser aller Erlöser und Erhalter, erwarten. Dessen wollen wir uns untertänig zu Euer Fürstlichen Gnaden versehen und sind es über die schuldige Pflicht hinaus in gehorsamer Untertänigkeit zu verdienen ganz willig. Gegeben am Sonntag Jubilate (18. April) im Jahr etc. 1540.

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