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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 607

Der Weg zur Verpachtung · S. 607 · Bl. 301r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 607

Bl. 301rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteJeorge solchs vor sich sein Hausfraw vnnd Erbenn, Itzo als baldt enndtlich beliebt, bewilliget vnnd anngenommenn, vnnd beider Herschafft diener, ein Jeder theil ann sfgl. vnnd anndere Herrnn zu bringenn,

Jeorge solches für sich, seine Hausfrau und Erben jetzt alsbald endgültig gebilligt, bewilligt und angenommen hat, und die Diener beider Herrschaften, ein jeder Teil, es an Seine Fürstlichen Gnaden und die anderen Herren zu bringen

2

vnnd vfs furderlichst derselbenn meinung vnnd gemut ein Jeder den anndernn wiederumb in schrifftenn anzuzeigenn, anngenommenn, So ist dis also verzeichnet, vnnd durch Jederseits einenn auch M.

und aufs Förderlichste deren Meinung und Gesinnung ein jeder dem anderen wiederum schriftlich anzuzeigen übernommen haben, so ist dies also verzeichnet und durch je einen von jeder Seite, auch von M.

3

Jeorgenn selbst vnderschriebenn wordenn, Darnach die bestellung vnnd versicherung vfzurichtenn, Geschehenn zu Allenndorff ann der Werra, Sontags Vincula petri Anno 40.

Jeorge selbst, unterschrieben worden, um danach die Bestallung und Versicherung aufzurichten. Geschehen zu Allendorf an der Werra, am Sonntag Vincula Petri (1. August) im Jahr 1540.

4

Johann Feig Cannzlar, Jeorg Behm vonn Nurnbergk mein eigenn Hanndt, Johann Riedennstein sst.

Johann Feig, Kanzler; Jeorg Behm von Nürnberg, mit meiner eigenen Hand; Johann Riedennstein hat unterschrieben (sst.).

5

Antwort der Pfenner vff vorgehennde Hanndtlung vnnd Noteln Durchleuchtiger Hochgebornner Gnediger Furst vnnd Herr E.

Antwort der Pfänner auf vorstehende Handlung und Notel. Durchlauchtiger, hochgeborener, gnädiger Fürst und Herr, Euer

6

F.

Fürstlichen

7

G. seindt vnnsere schuldige vber die pflicht willige diennste zuvor, Gnediger furst vnnd Herr, Wes am Jungst vergangnenn Sonntage nach Jacobi durch E. fgl.Läuft auf der nächsten Seite weiter

Gnaden seien unsere schuldigen, über die Pflicht hinaus willigen Dienste zuvor. Gnädiger Fürst und Herr, was am jüngst vergangenen Sonntag nach Jacobi (1. August) durch Euer Fürstlichen Gnaden

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