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Salzbibel · Lesetext · 3. Buch

Das dritte Buch · S. 667

Der erste Vertrag, 1538 · S. 667 · Bl. 331r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der erste Vertrag, 1538

S. 657–696 · Bl. 326r–345v · Bd. 1 · Zeitleiste: 3. Buch

S. 667

Bl. 331rBd. 13. Buch · Der erste Vertrag, 1538Faksimile (ORKA)
1

zubrechenn, ehe dann sie selbst schadthafft werdenn, vnnd mann die wiederumb machenn lassenn mus, als dann soll sie gemacht werdenn, nach der bestenn form die mann erfindenn wirdet, vnnd welcher Söder also strack Pfannenn brauchenn wirdet, dem soll bey verlust der Höchstenn busse, verbottenn sein, die harkenn lennger zumachenn, oder nachzulassenn, Damit die Pfannenn nit buchigk werden, vnnd darumb sollenn leute verordenet werdenn, die alle wochenn einmahl in alle Bothenn gehenn, darin solche Pfannenn sein, vnnd die harkenn vnnd Pfannen besichtigk, vnnd wo befundenn wurde, das die Harkenn erlenngert, oder die Pfannenn bauchig werenn, so soll darumb der Söder wie gemelt gestrafft werdenn, Vnnd nach [übergeschrieben:

zerbrechen, ehe sie selbst schadhaft werden und man sie wieder machen lassen muss; alsdann soll sie nach der besten Form gemacht werden, die man gefunden hat.

Und welcher Sieder gerade Pfannen gebraucht, dem soll bei Verlust der höchsten Buße verboten sein, die Harken länger zu machen oder nachzulassen, damit die Pfannen nicht bauchig werden. Darum sollen Leute bestellt werden, die einmal wöchentlich in alle Siedehäuser gehen, in denen solche Pfannen stehen, und Harken und Pfannen besichtigen. Wo befunden wird, dass die Harken verlängert oder die Pfannen bauchig sind, soll der Sieder wie gesagt bestraft werden.

Und nachdem

2

dem] die Pfenner bishero ein gewonheit vnnd ordenung gehabt haben, mit dem Waltlager1, So mügenn sie dieselbe ordenung vnter sich wohl haltenn, Doch das die nachsiedenn nichtt mehr trage, dann so viel sich nach anntzahl der zweyer Pfannenn, so sie die wochenn siedenn mögenn, das Jar vbertragenn magk, vnnd der vrsach halbenn in einem Bode die wochenn nit dreymahl gesottenn werdenn, Es were dann das wir auch wie obgemelt wurdenn dreymahl

die Pfänner bisher ein Herkommen und eine Ordnung mit dem Waldlager gehabt haben, so mögen sie diese Ordnung unter sich wohl beibehalten — jedoch so, dass das Nachsieden nicht mehr austrägt, als sich nach der Zahl der zwei Pfannen, die sie wöchentlich sieden dürfen, aufs Jahr ergibt, und dass deswegen in einem Siedehaus nicht dreimal wöchentlich gesotten wird. Es sei denn, wir würden, wie gesagt, ebenfalls dreimal

Unsichere Lesungen

  1. Waltlager — Lesung unsicher (Z. 15)

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