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Salzbibel · Lesetext · 3. Buch

Das dritte Buch · S. 670

Der erste Vertrag, 1538 · S. 670 · Bl. 332v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der erste Vertrag, 1538

S. 657–696 · Bl. 326r–345v · Bd. 1 · Zeitleiste: 3. Buch

S. 670

Bl. 332vBd. 13. Buch · Der erste Vertrag, 1538Faksimile (ORKA)
1

es geschehe dann mit wissenn vnnd willenn der Lanndtschafft, vnnsers Furstennthumbs, oder vonn Irer wegenn Zehenn vonn der Ritterschafft, so wir oder vnser Erbenn darzu wurdenn verordenenn, vnnd Zehenn von Stedtenn, Nemblich aus Cassell, Marpurgk, Eschwege, Giessenn, Hombergk Treysa, Grebennstein, Alsfeldt, Wolffhagenn, Nidda, so nicht Pfenner sein, oder in Bodenn keine gerechtigkeit habenn, Damitt gemeine Lanndtschafft in dem nicht beschwert werden, welche auch so sie befindenn wurdenn, das mann das Saltz neher mit fuegenn könnte, Solchs als dann Zulassenn vnnd bewilligenn sollenn, Doch also das denn Pfennernn vnd vnns die alte Neh=[?] rung[?], wie wir die Jtzo habenn, nicht geringert, oder geschmelert werde, vnnd dieweil wir willenns sein, vnnd vnnser gemüte vnnd furhabenns nit annders stehet, dann dieses vnnsers Saltzwercks, das wir neben die vorigenn Bodenn gebauwet habenn, vnnd noch bauwen werdenn, mit Gottes hulf ohne schadenn, nachteill vnnd verhinderung der altenn Pfenner vnd Irer

es geschehe denn mit Wissen und Willen der Landschaft unseres Fürstentums oder in deren Namen von zehn Vertretern der Ritterschaft, die wir oder unsere Erben dazu bestellen, und zehn aus den Städten — nämlich aus Kassel, Marburg, Eschwege, Gießen, Homberg, Treysa, Grebenstein, Alsfeld, Wolfhagen und Nidda —, die nicht Pfänner sind und in den Siedehäusern keine Gerechtsame haben, damit die gemeine Landschaft dadurch nicht beschwert werde. Und wenn diese befinden, dass man das Salz billiger abgeben könnte, so sollen sie das dann zulassen und bewilligen — jedoch so, dass den Pfännern und uns der bisherige Ertrag, wie wir ihn jetzt haben, nicht geringer oder geschmälert werde.

Und weil wir willens sind und unser Gemüt und Vorhaben nicht anders steht, als dieses unser Salzwerk, das wir neben die vorigen Siedehäuser gebaut haben und noch bauen werden, mit Gottes Hilfe ohne Schaden, Nachteil und Behinderung der alten Pfänner und ihrer

Unsichere Lesungen

  1. Neh= / rung — wohl Nehrung, Buchstaben undeutlich (Z. 13) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

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