Salzbibel · Lesetext · 3. Buch
Das dritte Buch · S. 672
Der erste Vertrag, 1538 · S. 672 · Bl. 333v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der erste Vertrag, 1538
S. 657–696 · Bl. 326r–345v · Bd. 1 · Zeitleiste: 3. Buch
S. 672
Bl. 333vBd. 13. Buch · Der erste Vertrag, 1538Faksimile (ORKA)verkeuffenn vnnsers Saltzes, so lannge in das Lanndt zu bestenn, hinverkauffenn still stehenn vnnd haltenn, Bis das solch der Pfenner liegenndt saltz hinvor1 einenn abgang gewonnenn hat, Doch das auch solchs ohn redtlich vhrsach vnnd nicht ehr begert wurde, Es hette dann ein oder mehr Söder zum wenigstenn zwo Pfannenn saltzes so nicht verkaufft, oder versagt werenn, bey Ihnenn liegenn, Damit vmb geringer annzahl willenn keine klage gemacht werde, Wann aber der Söder einer zwo Pfannenn vnuerkaufft Saltz bey Ime, vnnd die dritt vffm fewer hette, so sollenn wir schuldigk sein, so sie das begeren, die vonn Ime nehmenn zulassenn, vnnd die zubezahlen, Oder wie obgemelt, so lanng mit vnnserm Saltz hinverkauffenn still haltenn, Bis der Pfenner saltz einenn abgang hat, Doch soll vnns dagegenn eine volle Pfanne, vonn acht achteiln geliffert werdenn, vnnd darin sollenn vnnd wollenn wir vonn beidenn theilenn keine geferde suchenn, vnnd also miteinander vnnser Saltz verhanndelnn, das es vor allenn dingenn den Pfennernn keinenn schadenn bringenn, oder geberenn soll, vnnd wir ohn allenn Irenn schadenn das vnnser verkeuffen,
dem Verkauf unseres Salzes ins Land hinein so lange stillstehen, bis das liegende Salz der Pfänner Absatz gefunden hat.
Doch soll dies nicht ohne redlichen Grund und nicht eher begehrt werden, als bis ein Sieder oder mehrere wenigstens zwei Pfannen Salz bei sich liegen haben, die nicht verkauft oder zugesagt sind — damit nicht wegen einer geringen Menge Klage erhoben werde.
Hat aber ein Sieder zwei Pfannen unverkauftes Salz bei sich und die dritte auf dem Feuer, so sollen wir verpflichtet sein, sie ihm auf sein Begehren abzunehmen und zu bezahlen, oder wie gesagt so lange mit dem Verkauf unseres Salzes stillzuhalten, bis das Salz der Pfänner Absatz hat. Dafür soll uns jedoch eine volle Pfanne von acht Achteln geliefert werden.
Und hierin sollen und wollen wir auf beiden Seiten keine Hinterlist suchen, sondern unser Salz so miteinander verhandeln, dass es vor allen Dingen den Pfännern keinen Schaden bringe und wir das Unsere ohne jeden Schaden für sie verkaufen
Unsichere Lesungen
- hinvor — Kürzungsstrich, evtl. hinfur (Z. 3)