Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 737
Die Ordnung von 1541 · S. 737 · Bl. 366r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Ordnung von 1541
S. 729–766 · Bl. 362r–380v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 737
Bl. 366rBd. 14. Buch · Die Ordnung von 1541Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Das Vierdte Buch wirdt, gemessenn werdenn, vnnd ob gleich der Söder vnd der Kerner des einig werenn, das es nit solte gemessen werdenn, So soll es gleichwohl geschehenn, darmit der Herre, das im recht geschehe wissenn, möge, desgleichenn soll kein ladung bey der nacht geschehenn, bey verlust des Saltzes, Vnnd demnach sollenn die Pfannenn ein mas habenn, vnd sollenn die Bodenn starck gehaltenn, vnnd darauff gericht werdenn, das der Söder nicht viel mehr oder weniger dann die acht achtenntheil außbringenn möge, vnnd welcher Söder sein Bodenn nicht starck helt, soll darumb ernnstlich gestrafft werdenn, Item welcher afterknecht in Bodenn wohnet, nicht dienenn noch arbeitenn will, dem soll mann vonn stundt aus den Bodenn gebietenn, doch so baldt die Bodenn bestelt sein, Item es soll kein Söder vf ein mahl minder verkauffenn, dann ein achteil, vnnd kein saltz ann eintzeln Gemsen, damit der Kerner oder fuhrman nicht möge betrogen werden, Item Sollenn die Massenn, so darzu als bottenn1 gemacht sein, die mann abstreichet, welcher sechzehen vff acht
Das Vierte Buch. — wird, soll gemessen werden. Und wenn auch der Sieder und der Kärrner sich einig wären, dass nicht gemessen werden solle, so soll es dennoch geschehen, damit der Herr wisse, dass ihm recht geschieht. Desgleichen soll keine Ladung bei Nacht geschehen, bei Verlust des Salzes.
Demnach sollen die Pfannen ein einheitliches Maß haben, und die Siedehäuser sollen in gutem Stand gehalten und so eingerichtet werden, dass der Sieder nicht viel mehr oder weniger als die acht Achtel ausbringen kann. Und welcher Sieder sein Siedehaus nicht in gutem Stand hält, soll dafür ernstlich gestraft werden.
Ferner: Welcher Afterknecht im Siedehaus wohnt, aber nicht dienen noch arbeiten will, dem soll man das Siedehaus sogleich verbieten, sobald die Siedehäuser besetzt sind.
Ferner: Kein Sieder soll auf einmal weniger als ein Achtel verkaufen und kein Salz in einzelnen Gemäßen, damit der Kärrner oder Fuhrmann nicht betrogen werden kann.
Ferner: Es sollen die Maße, die als Butten dafür gemacht sind und die man abstreicht — deren sechzehn auf acht
Unsichere Lesungen
- bottenn — Lesung unsicher (Z. 21)