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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 755

Die Ordnung von 1541 · S. 755 · Bl. 375r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Ordnung von 1541

S. 729–766 · Bl. 362r–380v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 755

Bl. 375rBd. 14. Buch · Die Ordnung von 1541Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das Vierdte Buch. machet, dem soll mann nit mehr dann eins bezahlenn, es were dann sache, das er das werck des erstenn Schazwercks gesegt, oder gebuzt hette, Vnnd sollenn die Schezer gut achte vf die Schazwerck habenn, vnnd wo einer Best1[?], soll der Schezer ab vnd zugehenn, vnnd sehenn, das das Schazwerck rein ausbracht werde, vnnd keinenn Meister lassenn in die Pfanne giessenn, er habe dann zuuor gesehenn, das es ausbracht ist, vnnd welcher meister daruber Inngösse, dem soll mann keins schazwergks gestehenn, Es sollenn auch der Renndtmeister, sein diener vnd alle Schezer vleißlichenn vmbher gehenn, vnnd darnach sehenn, das ein Jeder Meister zu rechter Zeitt nach gelegenheit der Pfannenn, den Böder heissenn fegenn, dann dardurch geschicht grosser schade den Pfannenn, vnd kommenn Schazwergk dauonn, darumb welchenn Meister sie heissenn fegenn, das er das thue beÿ einem guldenn busse, vnnd wo das nit geschicht, sollenn die Schezer solches dem Renndtmeister annzeigenn, vnd soll ein new Pfann vber funff werck, vnnd ein alt vber dreÿ werck vngefegt nit stehenn pleibenn, noch darin

Das Vierte Buch. — machen lässt, dem soll man nicht mehr als eines bezahlen — es sei denn, er hätte das Werk des ersten Schatzwerks gesäubert oder ausgebessert.

Und die Schätzer sollen auf die Schatzwerke gut achtgeben; und wo einer siedet, soll der Schätzer ab und zu hingehen und darauf sehen, dass das Schatzwerk sauber ausgebracht wird, und keinen Meister in die Pfanne gießen lassen, ehe er gesehen hat, dass es ausgebracht ist. Und welcher Meister trotzdem eingießt, dem soll man kein Schatzwerk anerkennen.

Es sollen auch der Rentmeister, seine Diener und alle Schätzer fleißig umhergehen und darauf sehen, dass jeder Meister zur rechten Zeit nach Lage der Pfanne den Siedeboden fegen lässt; denn dadurch entsteht großer Schaden an den Pfannen, und Schatzwerke kommen davon. Darum: Welchem Meister sie zu fegen befehlen, der soll es tun, bei einem Gulden Buße. Und wo das nicht geschieht, sollen die Schätzer es dem Rentmeister anzeigen. Und eine neue Pfanne soll nicht länger als über fünf Werke, eine alte nicht länger als über drei Werke ungefegt stehen bleiben, noch darin

Unsichere Lesungen

  1. Best — Fachwort, Lesung unsicher (Z. 6)

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