Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 763
Die Ordnung von 1541 · S. 763 · Bl. 379r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Ordnung von 1541
S. 729–766 · Bl. 362r–380v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 763
Bl. 379rBd. 14. Buch · Die Ordnung von 1541Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Ordnung Weinkauffe Hochtzeit vnnd kindtauffe Inn Sodenn zuhaltenn betreffenndt Publicate 12. Augusti Anno 54. Vonn wegenn Vnnsers gnedigenn Furstenn vnd herrn Lanndtgrauenn Philipsenn zu Hessenn, Grauenn zu Catzenelnbogenn ꝛc Gebietenn Irer f.gl. Saltzgreuen zun Sodenn, vnnd wollenn auch das ernnstlich gehalten haben, Das hinfurter zun Sodenn kein Hochzeit mehr vf den Sontagk, Sonndernn sonnst vf den Montagk, oder ein anndernn tagk in der Wochenn, wie solchs durch die Saltzgreuen Jederzeit erleubt wirdet, gehaltenn werdenn solten, Es sollenn auch der Hochzeit leder1 vber Sechs personenn nit sein, So soll zur lobt2 oder dem weinkauff nit mehr dann zwene oder drey dische leute, vonn manns oder weibs personenn, mit knechtenn vnnd megdenn geladenn vnnd gesetzt werdenn / vnnd dann zur Hochzeit sollenn sie ein Mittagk, vnnd sonnst kein weitter malzeit nit haltenn, vnnd zehen dische leuthe, vnnd daruber nit setzenn noch ladenn, Inhalt der Furstlichenn Reformation, als hundert
Ordnung, betreffend das Halten von Weinkauf, Hochzeit und Kindtaufe in den Sooden. Veröffentlicht am 12. August im Jahr 54.
Von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn Landgraf Philipp zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen usw., gebieten die Salzgrafen Seiner Fürstlichen Gnaden zu den Sooden und wollen es auch ernstlich gehalten haben:
Dass fortan zu den Sooden keine Hochzeit mehr am Sonntag gehalten werde, sondern am Montag oder an einem anderen Tag der Woche, wie es die Salzgrafen jeweils erlauben.
Es sollen auch der Hochzeitslader nicht mehr als sechs Personen sein. Zur Verlobung oder zum Weinkauf sollen nicht mehr als zwei oder drei Tische Leute, Männer oder Frauen, mit Knechten und Mägden geladen und gesetzt werden.
Und zur Hochzeit sollen sie eine Mittagsmahlzeit und sonst keine weitere Mahlzeit halten und nicht mehr als zehn Tische Leute setzen oder laden, gemäß der fürstlichen Reformation, also hundert
Unsichere Lesungen
- leder — l/J unsicher (Z. 12)
- lobt — Lesung unsicher (Z. 14)