Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 853
Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 853 · Bl. 424r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Regierungsordnung von 1552/53
S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 853
Bl. 424rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)Das Vierdte buch.
vnnser zufellige amptssachenn zu Allenndorff vnd Soden, mit vnnd nebenn einannder Jederzeit verrichtenn, vnd insonnderheit was vonn vnnsert wegenn zubauwenn, mit ernnstem vleis zum bestenn gefertiget zuwerdenn, treulich zufurdernn, vnnd vfsehenns habenn, sich keiner vf den anndernn verlassenn, Sonndernn ein Jeder solchs treibenn, als ginge es Jhnenn selber vnnd alleine an, Zu dem, sollenn auch alle vnnsere hierin Beampte diener wie obstehet, das saltzsiedenn zum Sodenn also vnnd dermassenn ordenenn vnnd verschaffenn, das eins Jeden Jars vf beidenn dem newenn vnnd altenn Saltzwergke, vnnter vnd weniger dann Sechstausenndt wercke oder Pfannenn Saltzes nit gesottenn werdenn, Wo aber vnnser Herr Gott in den Weldenn, eins oder mehr Jars mast verleyhet, vnnd mann mehr wercke, Sohlen vnnd Holtz halber siedenn vnnd verschliessenn kann, Darann sollenn sie keinenn muglichenn vleis sparenn, das wir Jhnenn also samptlich vnnd Jedem Innsonnderheit Inn Jre eidtspflichte ernnstlich bevohlenn haben, vnnd vnns genntzlich versehenn wollenn,
unsere anfallenden Amtssachen zu Allendorf und den Sooden jederzeit mit- und nebeneinander verrichten und insbesondere, was von unsertwegen zu bauen ist, mit ernstem Fleiß aufs Beste ausführen lassen, treulich fördern und beaufsichtigen. Keiner soll sich auf den anderen verlassen, sondern jeder soll es so betreiben, als ginge es ihn selbst und allein an.
Dazu sollen auch alle unsere hierin genannten Beamten und Diener das Salzsieden zu den Sooden so ordnen und einrichten, dass jedes Jahr auf beiden Salzwerken, dem neuen und dem alten, nicht weniger als sechstausend Werke oder Pfannen Salz gesotten werden. Wo aber unser Herrgott in den Wäldern in einem oder mehreren Jahren Mast verleiht und man wegen Sole und Holz mehr Werke sieden und absetzen kann, daran sollen sie keinen möglichen Fleiß sparen. Das haben wir ihnen insgesamt und jedem einzeln in ihre Eidespflichten ernstlich befohlen und wollen uns dessen gänzlich versehen.