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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 887

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 887 · Bl. 441r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 887

Bl. 441rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

vnnd vnnderschreibenn lassenn, Es soll aber kein vornehmer Bauw, der vber vier gulden ausgabe annlanngt vorgenommenn werdenn, es geschehe dann mit vnnserer Saltzgreuenn vorwissenn, Wir wollenn auch, das alle Rüstung vnnd Zeuge vff den Brunnenn duppell bestelt werde, damit mann solchs im fall der not, da etwas ann einer Kunst zerbreche, könne gebrauchenn, vnnd soll vnnser Bronnenmeister vber alles so zun Künstenn vnnd pferdenn gehört, ein bestenndiges richtiges Jnuentarium haltenn, welches alle Jar, benebenn seiner besonndernn Bronnenrechnung soll Jnserirt, vnnd in ab vnnd zugang verglichenn werdenn, Damit Jederzeit vnnsere Saltzgreuenn vnns darvonn notturfftiglich berichten mügl.1 Austheilung der Sohlenn Wir wollenn aber auch, das, wann solche austheilung, durch den Sohlmeister verrichttet wirdt, keiner dem anndernn die Sohlenn soll anweisenn, noch für sich selbst Jme ohne fürweisenn des Sohlennmeisters zu wenndenn, Wurde aber einer hierüber betretten,

und unterschreiben lassen.

Es soll aber kein größerer Bau, der über vier Gulden Ausgabe hinausgeht, vorgenommen werden, es geschehe denn mit Vorwissen unserer Salzgrafen.

Wir wollen auch, dass alle Ausrüstung und alles Gerät am Brunnen doppelt vorgehalten werde, damit man es im Notfall gebrauchen kann, wenn an einer Kunst etwas zerbricht. Und unser Brunnenmeister soll über alles, was zu den Künsten und Pferden gehört, ein beständiges, richtiges Inventar führen, das jedes Jahr neben seiner besonderen Brunnenrechnung eingefügt und in Zu- und Abgang abgeglichen werden soll, damit unsere Salzgrafen uns jederzeit hinreichend davon berichten können.

Austeilung der Sole.

Wir wollen aber auch, dass, wenn diese Austeilung durch den Solemeister vorgenommen wird, keiner dem anderen die Sole zuweisen und keiner sie sich ohne Anweisung des Solemeisters selbst zuwenden soll. Würde aber einer hierbei ertappt,

Unsichere Lesungen

  1. mügl. — Kürzung für mügenn (Z. 14)

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