Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 888

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 888 · Bl. 441v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 888

Bl. 441vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

soll einenn orts thalers zur busse erlegenn, Wurde einer die Sohlenn vnnützlich verkommenn, ingrabenn, oder sonnst in treck lauffenn lassenn, soll solchs in gemeinenn fellenn mit einem halbenn thaler, aber in grossenn vbertrettungenn, nach gelegennheit verbussenn, oder am leib gestrafft werden, Da sich vber das vnrichtigkeit oder manngell in austheilung der sohlenn zutrüege, darüber soll der Sohlmeister solchs zuenndtscheidenn, auch geordenet sein, Wurde mann aber Jme nicht volgenn, soll er solchs weitters vnnserm Renndtmeister, oder wer zur stette aus vnnsernn Beamptenn ist, annzeigenn, die sollenn darein weitters thun vnnd lassenn, was sich gebüeren will, Wann nun die austheilung der sohlenn also volnzogenn ist, vnnd die Söder zum siedenn annfanngen könnenn, soll vonn stundt ann der Sohlmeister vff den Mitwochenn durch alle gassenn gehenn, vnnd mitt heller stimme rüffenn, |: wie dann solches von alters herbracht :| Feuret in Gottes nahmenn Auff dem Sonntage aber soll nach gehaltener Kinder=

so soll er einen Ortstaler zur Buße erlegen. Würde einer die Sole unnütz umkommen lassen, sie eingraben oder sonst in den Dreck laufen lassen, so soll er das in gewöhnlichen Fällen mit einem halben Taler büßen, bei großen Übertretungen aber nach Lage der Dinge büßen oder am Leibe gestraft werden.

Wenn sich darüber hinaus Unrichtigkeit oder Mangel bei der Austeilung der Sole zuträgt, so soll der Solemeister dies zu entscheiden verordnet sein. Würde man ihm aber nicht folgen, so soll er es weiter unserem Rentmeister oder wem sonst von unseren Beamten zur Stelle ist anzeigen; diese sollen darin weiter tun und lassen, was sich gebührt.

Wenn nun die Austeilung der Sole vollzogen ist und die Sieder zu sieden anfangen können, so soll der Solemeister sogleich am Mittwoch durch alle Gassen gehen und mit heller Stimme rufen — wie es von alters hergebracht ist —: **„Feuert in Gottes Namen!"**

Am Sonntag aber soll nach der gehaltenen Kinder-

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.