Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 897
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 897 · Bl. 446r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 897
Bl. 446rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Vnnd soll derselbige Rost vnnter dem Westerm1[?] nicht von dem Maß eher gethain werdenn, Biß solanng das Saltz vom vnntenn herauf im Maß dennselbigenn erreicht, Wurde sich aber einer hierwieder sperrenn, soll er so offt er solchs besagt wirdt, mit zwenn güldenn gebüst werdenn, Ladegeste. Nachdem sich auch vielmals vnlustenn zutregt, der Ladegeste wegenn, Da einer dem anndernn seinenn Ladegast abspannet, auch daraus viellerleij misverstandt vnnd vnrichtigkeitenn, vermutet konnenn2[?] werdenn, So wollenn wir solchs abspannenn gentzlichen verbottenn habenn, Wurde solchs aber einer vbertretten, soll ein guldenn zur busse gebenn, Herrnn Gennse. Den alttenn hergebrachtenn gebrauch, das von Jedem werckh, zwo Herrnn gennse |: wie mann nennett :| gegebenn werdenn, Wollenn wir nicht enndernn, sonndernn erhaltenn, vnnd soll vnnser Renndtmeister
Und derselbe Rost soll unter dem Westerm nicht eher vom Maß genommen werden, als bis das Salz von unten herauf im Maß ihn erreicht hat. Wollte sich aber jemand dem widersetzen, so soll er, sooft er dabei ertappt wird, mit zwei Gulden gebüßt werden.
Ladegäste. Weil es auch vielfach Verdruss gibt wegen der Ladegäste, wenn einer dem andern seinen Ladegast abspenstig macht, und weil daraus mancherlei Missverständnis und Unordnung zu erwarten ist, so verbieten wir dieses Abspannen gänzlich. Übertritt es aber jemand, so soll er einen Gulden Buße zahlen.
Herrengänse. Den alten hergebrachten Brauch, dass von jedem Werk zwei Herrengänse — wie man sie nennt — abgegeben werden, wollen wir nicht ändern, sondern beibehalten. Und unser Rentmeister soll
Unsichere Lesungen
- Westerm — Lesung unsicher (Z. 1)
- konnenn — k-Form unklar (Z. 11)