Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 913
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 913 · Bl. 454r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 913
Bl. 454rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
auf erforderung des Rendtmeisters in gesetztem werth gedachte Pfannen saltz nicht ladenn, soll darumb gestrafft werdenn. Fleissige Meister Wenn sich ein oder mehr Bodermeister in seinem sieden wohl anlesset, vnnd gute meisterschafft, aufrichtigk, vnnd ohnne finantz helt, vber dem oder denen sollen vnnsere Saltzgreuenn, vnnd beuelchabere, in allenn billichenn ehrlichenn sachenn, mit sonnderm auffsehenns haltenn, Inen auch der Meisterschafft nicht entsetzenn, auch da etwann ein vnterbeuelch ledigk, zu demselbenn, wann er darzu tuchtigk, befordernn, damit also anndere auch Inen darein nachzuuolgenn, vnnd vnserm nutzenn zuschaffenn gereitzt werdenn. Vnfleissige Meister Da aber einer oder mehr vnfleissig wurden befundenn, sollenn Inen vnser Saltzgreuenn furstellenn, vnd einmahl oder zwey warnenn, vnnd da er sich nit will bessern der Meisterschafft gentzlich anndern zuscheuren1
auf Anforderung des Rentmeisters die genannte Pfanne Salz zum festgesetzten Wert laden, so soll er dafür bestraft werden.
Fleißige Meister. Wenn sich ein oder mehrere Bodemeister beim Sieden gut anstellen und gute Meisterschaft halten, aufrichtig und ohne Hinterlist, so sollen unsere Salzgrafen und Befehlshaber über den oder die in allen billigen, ehrlichen Sachen mit besonderer Aufmerksamkeit wachen, sie auch der Meisterschaft nicht entheben und, wenn etwa ein Unterbefehl frei wird, sie dazu befördern, wenn sie tauglich sind — damit so auch andere gereizt werden, ihnen darin nachzufolgen und unserem Nutzen zu dienen.
Unfleißige Meister. Wird aber einer oder mehrere unfleißig befunden, so sollen unsere Salzgrafen sie vorladen und ein- oder zweimal verwarnen; und wenn er sich nicht bessern will, ihn andern zur Warnung
Unsichere Lesungen
- zuscheuren — Endung unklar (Z. 20)