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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 916

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 916 · Bl. 455v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 916

Bl. 455vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

begibt, soll mann sie vnuerruckt sitz lassenn, Auff denn fall aber sich hierin manngell zutregt, vnd insonnderheit sich in die anndere ehe ann einenn so nicht Meisterschafft verwaltenn konne, begebenn wurde, sollenn vnser Saltzgreuenn vnnd Beamptenn nach gelegennheit dagegenn zuhandelnn habenn. Vnnd soll der Ienige, welcher sie zur newenn ehe begeret, solchs zuuor mit Itztgedachter vnserer Saltzgreuenn vnnd Beamptenn, wissenn vnnd willenn thun, damit er wissenn muge, Ob sie Inen zur meisterschafft wollenn auffnehmenn oder nichtt, auf das also alle vnrichtigkeitenn, die hieraus volgenn mochtenn, verhuetet, vnnd nit wie bisdahero von der zeit ann vnser Herr Vatter seliger erstmahls Ins Saltzwerck gebawenn, beschehenn, frembde, vnnd so nicht Saltzknechte seindt, aufgenommenn werden, weyl mann Itzo Innheimische wohl habenn kann, Ausser sodann vnnd Inner Allenndorffischer Feldtmarck soll niemandts Saltz verkauffenn. Nach dem wir auch fur allenn dingenn Hochnotwen=

begibt, soll man sie ungestört sitzen lassen. Sollte es hierin aber an etwas fehlen, und namentlich, wenn sie sich in zweiter Ehe mit einem verbindet, der keine Meisterschaft verwalten kann, so sollen unsere Salzgrafen und Beamten je nach Lage dagegen einschreiten. Und derjenige, der sie zur neuen Ehe begehrt, soll das zuvor mit Wissen und Willen unserer eben genannten Salzgrafen und Beamten tun, damit er erfahre, ob sie ihn zur Meisterschaft aufnehmen wollen oder nicht. So werden alle Unordnungen vermieden, die daraus folgen könnten, und es sollen nicht mehr wie bisher — seit unser seliger Herr Vater erstmals ins Salzwerk baute — Fremde und solche, die keine Salzknechte sind, aufgenommen werden, da man jetzt Einheimische genug haben kann.

Außerhalb Soodens und innerhalb der Allendorfer Feldmark soll niemand Salz verkaufen. Da wir es vor allem für hochnotwen-

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