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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 923

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 923 · Bl. 459r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 923

Bl. 459rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

hindann zuholenn pflegenn, wie es darmit gehaltenn werdenn solle, So wollenn wir vber voriges vnnsers Herrenn Vatters Gotseliger gedechtnus, deshalben ausganngener Ordenung haltenn, vnnd soll derselbigenn also durchaus gelebt werdenn, Auff das aber dieselbigenn in gesetzter zeit Ire bestendige Ladung bekommenn mugenn, So wollenn wir |: wie dann auch die Bodermeister sich freywillig selbst erbottenn :| das ein Ieder derselbigenn Meister Wohlgedachtenn furstenn, Herrenn, Prelatenn, denenn vom adell vnnd annderenn auf ihr ansuchenn zwischenn Osternn vnnd Michaelis notturftig saltz zuladenn soll schuldigk sein. Wurde sich aber hierin einer oder mehr weigerlich aus Itztgedachtenn Bodermeisternn verhaltenn vnnd erzeigenn, sollenn darumb Iederzeit gestrafft werdenn, mit ——1 Wie denn auch obgedachter furstenn, Grauen, Prelatenn, derenn vom adell vnnd annderer fuhrleut, wenn sie sich nicht in obgedachter zeit beschickenn

abzuholen pflegen, so wollen wir es, was die Handhabung angeht, bei der früheren, deshalb ergangenen Ordnung unseres seligen Herrn Vaters belassen, und sie soll durchweg befolgt werden. Damit diese aber in der festgesetzten Zeit ihre verlässliche Ladung bekommen können, wollen wir — wie sich denn auch die Bodemeister freiwillig selbst erboten haben —, dass ein jeder dieser Meister den genannten Fürsten, Herren, Prälaten, denen vom Adel und anderen auf ihr Ansuchen zwischen Ostern und Michaelis das nötige Salz zu laden verpflichtet sein soll. Würde sich aber einer oder mehrere der genannten Bodemeister hierin weigerlich verhalten und zeigen, so sollen sie dafür jedesmal bestraft werden mit ——.

Wie denn auch die genannten Fürsten, Grafen, Prälaten, die vom Adel und andere Fuhrleute, wenn sie sich nicht in der genannten Zeit versorgen

Unsichere Lesungen

  1. mit —— — Luecke, Strafe nicht ausgefuellt (Z. 17)

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