Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 930
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 930 · Bl. 462v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 930
Bl. 462vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
nagelnn vnnd anndernn auf seinenn kostenn versehenn vnnd bestellenn, Doch soll im kein Buß ingeschriebenn werdenn noch passirenn, die Pfannenn habe dann ein ganntz Iar zuuor vf dem Herde gestanndenn, Ann wergk gezeug aber, welcher zur arbeit in Bothenn gebraucht werdenn muß, soll er benebenn der neuen Pfannenn, wann die vfgesetzt werdenn, den Bodermeisternn liefernn, auch furters benebenn den Pfannen so lannge sie stehenn erhaltenn — 16 Pfannen hackenn mit Irenn hasspenn — j schlotter schieffkenn1, — j Offenn axt — j Beißhamer2 — j feurhackenn, — j Bort eijsenn, also das ann Ime hierin kein manngell erscheine, Dargegenn Nemblich Iegen das macherlohnn der Pfannenn, dem zeugk zuhalten, vnnd allenn anndernn kostenn, sollenn Iedem Pfannenschmidt, auff ein Iede pfannenn besonnders, durch vnsern Renndtmeister erlegt werdenn — j R. 10 alb. vnnd soll darzu die alte pfannen vor sich annehmen, vnnd seines bestenn gefallenns gebrauchenn, doch das er alwegenn vonn Ieder pfannenn, die neue zuuerbessernn vnnd zubussenn, ein virtel vonn der alten
Nägeln und anderem auf seine Kosten versehen und bestellen; doch soll ihm keine Buße eingeschrieben werden noch passieren, die Pfanne habe denn zuvor ein ganzes Jahr auf dem Herd gestanden. An Werkzeug aber, das zur Arbeit in den Bothen gebraucht werden muss, soll er neben der neuen Pfanne, wenn sie aufgesetzt wird, den Bodermeistern liefern und auch weiterhin neben den Pfannen, solange sie stehen, erhalten: 16 Pfannenhaken mit ihren Haspen, 1 Schlotterschöpfchen, 1 Ofenaxt, 1 Beißhammer, 1 Feuerhaken, 1 Borteisen, so dass an ihm hierin kein Mangel erscheine. Dagegen, nämlich für den Macherlohn der Pfanne, das Zeug zu halten und alle anderen Kosten, sollen jedem Pfannenschmied auf eine jede Pfanne besonders durch unseren Rentmeister erlegt werden 1 Gulden 10 Albus; und er soll dazu die alte Pfanne für sich annehmen und nach seinem besten Gefallen gebrauchen, doch dass er allwegen von jeder Pfanne, um die neue zu verbessern und zu büßen, ein Viertel von der alten
Unsichere Lesungen
- schlotter schieffkenn — Gerätename unsicher (Z. 11)
- Beißhamer — Lesung unsicher (Z. 12)