Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 936
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 936 · Bl. 465v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 936
Bl. 465vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
lohnn, auf Ire arbeit sein solle, So soll ein Ieder Meister der sie arbeitenn lest, vonn einem ganntzenn werck einzugiessenn, vnnd gar mit aller gebuer zu volnbringenn, gebenn, Arbeitet einer aber stuckweis, so gebueret Ime vonn einem werck. Einzugiessenn ———————— Auszubringenn, ———————— Ein machl1 abzustossenn ———————— vonn einer gesode wanndt zumachen ———— vonn einem vor oder hinder offenn ———— vonn einem ganntzenn werck vnder zustossen — Aschenn lanngenn vf ein werck ———————— Ein trogk rein zumachenn ———————— Seltz2 zuwarttenn ———————— Ein pfann Saltz ganntz in maß aufzutragen gibtt der Lademann, ———————— vnnd soll dieses also auf abgesetzte arbeit der gebürliche lohnn sein vnnd bleibenn, Desgleichenn die Herde zumachenn, vnnd Kuebenn zu=
-lohn für ihre Arbeit sein solle, so soll ein jeder Meister, der sie arbeiten lässt, für ein ganzes Werk einzugießen und ganz mit aller Gebühr zu vollbringen, geben. Arbeitet einer aber stückweise, so gebührt ihm von einem Werk: einzugießen ———; auszubringen ———; ein Mahl abzustoßen ———; von einer Gesödewand zu machen ———; von einem Vorder- oder Hinterofen ———; von einem ganzen Werk unterzustoßen ———; Asche zu langen auf ein Werk ———; einen Trog rein zu machen ———; Sülze zu warten ———; eine Pfanne Salz ganz in Maß aufzutragen gibt der Lademann ———. Und dies soll also auf abgesetzte Arbeit der gebührliche Lohn sein und bleiben. Desgleichen die Herde zu machen und Kuben zu
Unsichere Lesungen
- machl — Lesung unsicher (Z. 9)
- Seltz — Lesung unsicher (Z. 15)
- Lohnbeträge fehlen — Zeilen ohne Zahlen, leer (Z. 7) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)