Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 938
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 938 · Bl. 466v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567
S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 938
Bl. 466vBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
nem Iedenn Meister auff sein Bodt verlegenn vnnd verrechenn, Rueß vnnd Bluet tauschenn Was die Böder ann Rueß vnnd Bluet vnder der hanndt zum Sochenn1, Saltzfegenn, vnnd Pfannenn bestreichenn bedurffenn, mögenn sie vor Saltz tauschenn, doch das zuuor in ein vnnd ausganng, den Pförtnern Rueß, Bluet, vnnd Saltz gezeigt werde, Damit nit Heimblich finanntz mit vnterlauff, beij straff — j thalers. Vonn einem Pfannentuch zuwaschenn, mag auch ein Meister ein ganntz saltzes ausgebenn, oder — 9 Heller daruor, soll Ime zugelassenn vnnd erleubt sein, Saltzprobenn Wir achtenn auch fur hochnötigk, vnnd dasselbige vmb vieler beweglichenn vhrsachenn willenn, das Ierlich etliche Probwerck gesottenn werdenn, darzu haben wir nachuolgende Terminos welche also vnuerenndert stets gehaltenn, vnnd nachuolgennder massenn bestelt, vnnd ausgefurt werdenn sollenn,
-nem jeden Meister auf sein Both verlegen und verrechnen.
Ruß und Blut tauschen. Was die Boder an Ruß und Blut unter der Hand zum Sochen, Salzfegen und Pfannenbestreichen bedürfen, mögen sie für Salz tauschen, doch dass zuvor bei Ein- und Ausgang den Pförtnern Ruß, Blut und Salz gezeigt werde, damit nicht heimlich Finanz mit unterlaufe, bei Strafe von 1 Taler. Für ein Pfannentuch zu waschen mag ein Meister auch ein ganzes Salz ausgeben oder 9 Heller dafür; das soll ihm zugelassen und erlaubt sein.
Salzproben. Wir achten es auch für hochnötig, und dasselbe um vieler beweglicher Ursachen willen, dass jährlich etliche Probewerke gesotten werden; dazu haben wir nachfolgende Termine, welche also unverändert stets gehalten und nachfolgendermaßen bestellt und ausgeführt werden sollen,
Unsichere Lesungen
- Sochenn — Lesung unsicher (Z. 5)