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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 945

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 945 · Bl. 470r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 945

Bl. 470rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

wirdt, solch nicht als baldt widerumb anschlecht, vnd Sommerladenn ausscheust, So mussenn doch wir hierin darauf sehenn, das die gehauene scheide auf dem wasser mögenn vortfliessenn vnnd nit zu grunde gehenn, Was aber zu schiff herauß kompt, solches soll zeitlich im Frueling, wenn noch kein safft im holtz ist, gefellett vnnd gehauenn werdenn, Damit desto eher die Sommerladenn wieder anschlagenn vnnd aufkommenn mugenn, Den zirck darin Jerlich gehauenn werdenn soll, sollen vnsere Saltzgreuenn, einer oder zwene, benebenn den Beamptenn vnnd furstern, Jedes Jars Jerlich zeitlich im Frueling, vnnd etliche wochenn fur der hauung bereiten vnnd besichtigenn, vnnd einenn gewissenn annschlagk machenn, welchenn sie vnns furters schrifftlichenn zustellenn, vnnder Irenn Subscription, vnnd vnnser Resolution darauf erwarttenn, Wann wir vns erkleret habenn, sollenn sie also baldt, das zu hauenn anngefanngenn werde, verordenenn, vnnd soll furters nach viel mehrgedachtes vnnsers herrnn vatters seligen gedechtnus, hieruber vfgerichtenn Ordenung, die vom

werden, solches nicht alsbald wiederum anschlägt und Sommerladen ausschießt, so müssen wir doch hierin darauf sehen, dass die gehauenen Scheite auf dem Wasser fortfließen mögen und nicht zugrunde gehen. Was aber zu Schiff herauskommt, solches soll zeitig im Frühling, wenn noch kein Saft im Holz ist, gefällt und gehauen werden, damit die Sommerladen desto eher wieder anschlagen und aufkommen mögen. Den Zirk, in dem jährlich gehauen werden soll, sollen unsere Salzgrafen, einer oder zwei, neben den Beamten und Förstern jedes Jahr zeitig im Frühling und etliche Wochen vor der Hauung bereiten und besichtigen und einen gewissen Anschlag machen, welchen sie uns weiter schriftlich unter ihrer Subskription zustellen und unsere Resolution darauf erwarten. Wenn wir uns erklärt haben, sollen sie alsbald verordnen, dass zu hauen angefangen werde, und es soll weiter nach der Ordnung, die unser vielmehr gedachter Herr Vater seligen Gedächtnisses hierüber aufgerichtet hat und die von

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